PFA 13 Güterzugtunnel, 4. PÄ

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Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 13 Güterzugstrecke Abzweig Kleinreuth – Eltersdorf (km G 4,500 – km G 13,526), 4. Planänderung

Die neue Güterzugstrecke beginnt an der neu geplanten Abzweigstelle Nürnberg-Kleinreuth an der Strecke 5950 Nürnberg-Rbf – Fürth Gbf und endet nach ca. 14,5 km im Knotenbahnhof Eltersdorf südlich von Erlangen. Gegenstand des Planfeststellungsabschnitts 13 ist die Strecke von der Abzweigstelle Kleinreuth, die sich in etwa auf Höhe des Anwesens Uffenheimer Straße 53 in Nürnberg befindet, bis kurz vor dem Ende des Tunnels nördlich des Bucher Landgrabens in Fürth. Der im Zuge der neuen Güterzugstrecke vorgesehene Güterzugtunnel ist nunmehr rund 7.500 m lang, hiervon liegen 7.326 m im gegenständlichen Planfeststellungsabschnitt, der Rest des Tunnels kommt im nördlich angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 16 zu liegen. Zwischen dem Beginn des Planfeststellungsabschnitts und dem südlichen Tunnelportal wird die bestehende Bahnstrecke um zwei Gleise erweitert. Der südliche Tunneltrog, der dem Portal vorgelagert ist, beginnt ca. 350 m südlich der Johann-Pachelbel-Realschule in Nürnberg. Das südliche Tunnelportal befindet sich auf Höhe der Sportanlagen der SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883. Der Tunnel verläuft anschließend zuerst östlich entlang der Strecke 5950. In etwa auf Höhe der Dagobertstraße in Nürnberg verlässt die neue Güterzugstrecke die Parallellage zur bestehenden Strecke. Der Güterzugtunnel verläuft sodann in etwa weiter in nördliche Richtung und unterquert u. a. den Frankenschnellweg sowie die Fürther Straße in Nürnberg, passiert das städtische Klärwerk 1 und schwenkt anschließend in die Trasse der A 73 ein; der Tunnel verläuft im Anschluss unterhalb der Richtungsfahrbahn Bamberg der A 73. In etwa auf Höhe von Fürth-Kronach verlässt der Tunnel die Trasse der Autobahn und kommt fortan bis zum Ende des Planfeststellungsabschnitts östlich der A 73 zu liegen. Am Ende des Planfeststellungsabschnitts verläuft die Güterzugstrecke noch im Tunnel; der nördliche Rampentrog befindet sich erst im angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 16. Für den Güterzugtunnel sind insgesamt sieben Notausgänge samt Rettungsplätzen geplant. Diese befinden sich östlich des südlichen Rampentrogs zur Rothenburger Straße in Nürnberg hin, südlich der Leyher Straße in Nürnberg, zwischen der Bahnstrecke Nürnberg – Bamberg und dem Tunnel auf Höhe der Kreuzung Konradstraße/Ferdinandstraße in Nürnberg, innerhalb der Schleifenrampe der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth der A 73, unmittelbar südlich der Poppenreuther Straße in Fürth östlich der A 73, westlich der A 73 in etwa auf Höhe des nördlichen Endes der Flurstraße in Fürth sowie westlich der A 73 etwa auf Höhe des Anwesens Kronacher Straße 129 in Fürth.

 

Die am Beginn des Planfeststellungsabschnitts entlang der Bahnstrecke verlaufende Uffenheimer Straße muss bedingt durch die dortige Erweiterung der vorhandenen Bahnstrecke nach Westen verschoben werden. Außerdem ist auch die abschnittsweise Verlegung eines landwirtschaftlichen Weges östlich der Bahnstrecke südlich der genannten Realschule vorgesehen. Nördlich der Straße „Am Reichgraben“ in Fürth wird östlich der A 73 ein an die Straße angebundener Weg als Rettungszufahrt ausgebaut; während der Bauzeit wird er als Transportstraße genutzt, was einen nochmals weiterreichenden Ausbau des Weges für die Dauer der Bauarbeiten bedingt.

 

Neben landschaftspflegerischen Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Bahnstrecke bzw. der neuen Güterzugstrecke beinhaltet die Planung auch außerhalb des vom Vorhaben betroffenen Gebiets liegende Maßnahmen (Waldaufforstung) an der Grenze der Gemeindegebiete von Hilpoltstein (Gemarkung Jahrsdorf) und Thalmässing (Gemarkung Pyras). Für die Dauer der Bauzeit ist außerdem die Schaffung eines zeitweiligen Ersatzhabitats für Feldvögel westlich der A 73 nördlich des Bucher Landgrabens vorgesehen.

 

Der Tunnelbau erfolgt auf weiten Strecken in bergmännischer Bauweise im Grundwasserbreich. In offener Bauweise werden die Anfangs- und Endbereiche des Tunnels, die Rampentröge sowie die Notausgänge errichtet. Hierfür wird in der Bauphase zeitweilig jeweils eine Absenkung des Grundwasserspiegels notwendig. Die Auswirkungen dieser zeitweiligen Grundwasserabsenkungen reichen nach den Ermittlungen des Vorhabensträgers teilweise bis über 1 km beidseits der Tunneltrasse hinaus. Zum Ausgleich von Retentionsraumverlusten infolge des Baus der Güterzugstrecke im Umfeld des Bucher Landgrabens ist ein Geländeabtrag auf Flächen in unmittelbarer Nähe des Landgrabens vorgesehen. Der Bucher Landgraben muss nach der Planung außerdem für die Dauer der Bauarbeiten östlich der A 73 auf einer Länge von ca. 60 m verlegt werden.

Raumbezug

inländisch
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Nürnberg)

Eilgutstraße 2
90443 Nürnberg
Deutschland

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27

91522 Ansbach

Regierung von Mittelfranken

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Deutschland

DB Netz AG

DB Netz AG
Äußere Cramer-Klett-Str. 3
90489 Nürnberg
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in Nürnberg

Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Sulzbacher Straße 2 -6
90489 Nürnberg
Deutschland

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Auslegung in Fürth

Stadt Fürth
Hirschenstraße 2,
90762 Fürth
Deutschland

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 

Unterlagen liegen im Eingangsbereich des Technischen Rathauses, Ebene 0 (Erdgeschoss), Durchgang
zum Hinterhof, Hirschenstraße 2, 90762 Fürth, aus

Auslegung in Hilpoltstein

Stadt Hilpoltstein
Marktstraße 1
91161 Hilpoltstein
Deutschland

Montag bis Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Auslegung in Thalmässing

Markt Thalmässing
Stettener Str. 26
91177 Thalmässing
Deutschland

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag von 08.00 Uhr - 11.30 Uhr

Verfahrensinformationen und -unterlagen