Leichte Sprache
Herzlich Willkommen auf unserer Seite in leichter Sprache. Hier stehen Themen zum Umwelt-Prüfungs-Portal vom Bund.
Themen im Überblick
Herzlich willkommen auf der Internet-Seite: www.uvp-portal.de
Das ist die Internet-Seite vom Umwelt-Prüfungs-Portal vom Bund.
Wir sagen dazu auch: UVP-Portal.
UVP ist die Abkürzung für Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung.
Ein Portal ist eine Internet-Seite.
Dort können Menschen Informationen eingeben.
Und andere Menschen können die Informationen sehen.
Das UVP-Portal gehört dem Umwelt-Bundes-Amt.
Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Seite besuchen.
Wir möchten Ihnen helfen.
Sie sollen sich auf der Internet-Seite gut zurecht-finden.
Das Umwelt-Bundes-Amt ist eine Behörde.
Eine Behörde ist eine Einrichtung vom Staat.
Man sagt dazu auch Amt.
Eine Behörde erledigt Aufgaben vom Staat.
Das Umwelt-Bundes-Amt gehört zum Bundes-Umwelt-Ministerium.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Umwelt-Bundes-Amt
sorgen für eine gesunde Umwelt.
Die Menschen sollen nicht krank von der Umwelt werden.
Zum Beispiel:
Es sollen keine giftigen Stoffe in der Luft sein.
Damit die Menschen keine giftigen Stoffe einatmen.
Es sollen keine giftigen Stoffe im Wasser sein.
Damit die Menschen keine giftigen Stoffe trinken.
Es sollen keine giftigen Stoffe in der Erde sein.
Damit die Pflanzen in der Erde nicht giftig sind.
Wird in Deutschland etwas neu gebaut?
Zum Beispiel:
- Neue Schienen für die Eisen-Bahn
- Neue Auto-Bahnen
- Wasser-Straßen
- Neue Strom-Leitungen
Dann müssen diese Projekte vorher überprüft werden.
Es wird überprüft:
Sind die Projekte schlecht für die Umwelt?
Diese Prüfung heißt:
Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung.
In der EU gibt es ein Gesetz über die Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung.
Das Gesetz gilt für alle Länder in der EU.
Im Gesetz steht:
Alle Menschen sollen die Informationen über die Prüfung sehen können.
Deshalb gibt es die UVP-Portale.
Gibt es für ein Projekt eine Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung?
Dann müssen die Behörden Informationen zu der Prüfung
im UVP-Portal eingeben.
Im Portal muss es für die Projekte einen Bericht geben.
Der Bericht heißt UVP-Bericht.
Im Bericht können alle Menschen nachlesen:
- Welche Folgen hat das Projekt für die Umwelt?
Zum Beispiel für den Boden.
Oder für das Wasser.
Oder für die Luft. - Welche Folgen hat das Projekt für das Klima?
- Welche Folgen hat das Projekt für Menschen und Tiere?
- Hat das Projekt schlechte Folgen für die Umwelt?
- Wie wird die Umwelt vor schlechten Folgen geschützt?
Im UVP-Portal können die Menschen auch nachlesen:
Hat das Projekt die Prüfung bestanden?
Kann das Projekt gemacht werden?
Oder hat das Projekt die Prüfung nicht bestanden?
Dann kann die Behörde verlangen:
Das Projekt muss verbessert werden.
Damit es für die Umwelt und die Menschen besser ist.
Oder das Projekt kann nicht gemacht werden?
Im UVP-Portal gibt es noch mehr Informationen.
Zum Beispiel:
- Können die Menschen mit den Behörden über das Projekt sprechen?
Gibt es dafür einen Termin? - Wo kann man Unterlagen auf Papier zu dem Projekt ansehen?
- Wie kann man den Behörden sagen,
wenn es Gründe gegen das Projekt gibt?
Und bis wann kann man das sagen?
Das UVP-Portal hilft auch Projekten in der Zukunft.
So kann man bei den nächsten Projekten sehen:
Hat es schon ähnliche Projekte gegeben?
Wie war das Ergebnis von der Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung
bei ähnlichen Projekten?
So kann man neue Projekte besser planen.
Berichte für die Europäische Kommission
Mit den Informationen vom UVP-Portal schreibt die Regierung einen Bericht.
Den Bericht muss die Regierung an die Europäische Kommission geben.
Die Europäische Kommission ist eine Behörde von der EU.
Sie achtet darauf,
dass die Länder die Regeln von der EU einhalten.
Für die Regeln muss jedes Land ein eigenes Gesetz machen.
In Deutschland ist das das Gesetz über die Umwelt-Verträglichkeits-Prüfungen.
Es gibt ein UVP-Portal vom Bund.
Und es gibt ein UVP-Portal von den Bundes-Ländern.
Manche Projekte werden von einer Behörde vom Bund geprüft.
Zum Beispiel von diesen Behörden:
- Bundes-Netz-Agentur
- Eisenbahn-Bundes-Amt
- Bundes-Amt für See-Schiff-Fahrt
Diese Projekte stehen im UVP-Portal vom Bund.
Denn diese Projekte gehören nicht zu einem einzelnen Bundes-Land.
Das sind zum Beispiel solche Projekte:
- Wind-Räder werden in der Nord-See gebaut.
- Eine Eisenbahn-Strecke wird neu gebaut.
Manche Projekte sind nur in einem einzelnen Bundes-Land.
Die Bundes-Länder haben eigene Behörden.
Diese Behörden machen dann die Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung.
Diese Projekte stehen dann im UVP-Portal von den Bundes-Ländern.
Auf der Internet-Seite vom UVP-Portal gibt es einen Link
zum UVP-Portal von den Bundes-Ländern.
Dort können Sie die Projekte von den Bundes-Ländern sehen.
Umwelt-Prüfungen sind wichtig für die Menschen.
Und für die Tiere und Pflanzen.
Die Umwelt-Prüfungen sollen dafür sorgen,
dass wir die Umwelt schützen können.
Die Umwelt soll nicht durch Bau-Projekte zerstört werden.
Deshalb wird vor dem Beginn von einem Bau-Projekt geprüft:
- Was passiert mit der Umwelt?
- Was passiert mit den Menschen?
- Was passiert mit den Tieren?
- Was passiert mit den Pflanzen?
- Was passiert mit dem Boden?
- Was passiert mit dem Wasser?
- Was passiert mit der Luft?
- Was passiert mit dem Klima?
- Was passiert mit der Landschaft?
Für die Umwelt-Prüfungen gibt es Gesetze.
In den Gesetzen steht:
Ist ein Projekt vielleicht schlecht für die Umwelt?
Dann muss es eine Umwelt-Prüfung für das Projekt geben.
Im Gesetz steht auch:
- Für welche Projekte brauchen wir eine Umwelt-Prüfung?
- Wie müssen wir die Umwelt-Prüfung machen?
Für die Umwelt-Prüfungen ist wichtig:
Alle Menschen sollen Informationen zu der Prüfung von einem Projekt
nachlesen können.
Deshalb gibt es das UVP-Portal.
Hier sammeln wir Informationen über die Umwelt-Prüfungen.
Und hier können die Menschen die Informationen nachlesen.
Warum sollen die Menschen Bescheid wissen?
Nur wenn man viele Informationen hat,
kann man entscheiden:
Das finde ich gut.
Oder das finde ich nicht gut.
Viele Menschen sind gegen ein Projekt.
Weil sie die Folgen für die Umwelt nicht kennen.
Oder sie sind für ein Projekt.
Weil sie die Folgen für die Umwelt nicht kennen.
Kennen die Menschen die Auswirkungen?
Dann können sie besser über das Projekt entscheiden.
Die Umwelt-Prüfung muss vor dem Beginn von einem Projekt gemacht werden.
Dazu muss es einen genauen Bericht geben.
Im Bericht steht:
Welche Folgen hat das Projekt für die Umwelt?
Und welche Folgen hat das Projekt für die Menschen?
Zum Beispiel:
- Gift-Stoffe kommen ins Wasser.
Oder in die Luft.
Davon können die Menschen krank werden.
Die Menschen sollen nicht krank werden.
Darum sagt die UVP:
Wir müssen die Menschen schützen. - Das Projekt ist zu nah an einem Natur-Schutz-Gebiet.
Das Projekt ist deshalb gefährlich für geschützte Tier-Arten.
Oder für geschützte Pflanzen-Arten. - Das Projekt ist gefährlich für das Klima.
In der Prüfung werden diese Probleme genau angeschaut.
Die Informationen zu den Prüfungen können die Behörden nachlesen.
Und alle Menschen können die Informationen nachlesen.
So können sich alle gut über ein Projekt informieren.
Es gibt verschiedene Umwelt-Prüfungen.
- Die Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung
- Die Strategische Umwelt-Prüfung
Die Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung
Die Abkürzung für die Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung
ist UVP.
Bei der UVP ist der Plan für das Projekt schon fertig.
Das Ergebnis von der Prüfung hilft dann bei der Entscheidung:
Kann ein Projekt gemacht werden?
Die UVP gibt es zum Beispiel bei diesen Projekten:
- Eine große Fabrik wird gebaut.
- Auto-Bahnen werden neu gebaut.
- Andere Projekte,
die der Umwelt schaden können.
Die Informationen über die UVP stehen in den UVP-Portalen.
Dort können alle Menschen die Informationen nachlesen.
Die Strategische Umwelt-Prüfung
Die Abkürzung für Strategische Umwelt-Prüfung ist SUP.
Strategisch bedeutet:
Die Umwelt-Prüfung wird schon bei der Planung gemacht.
Die Planung kann für viele Projekte sein.
Die Planung kann für einen längeren Zeit-Raum sein.
Bei der SUP wird überprüft:
Wie kann der Plan am besten gemacht werden?
Wie ist der Plan am besten für die Umwelt?
Die SUP wird vor der UVP gemacht.
Die SUP gibt es zum Beispiel in diesen Fällen:
- Neue Straßen sollen gebaut werden.
Dazu wird ein Plan aufgestellt:
Welche Straßen sollen neu gebaut werden? - Neue Strom-Leitungen sollen gebaut werden.
Dazu wird ein Plan aufgestellt:
Wo sollen die neuen Strom-Leitungen gebaut werden?
Für die Strategische Umwelt-Prüfung gibt es noch kein Portal.
Wir wollen die SUP aber im UVP-Portal aufnehmen.
Wir wollen im UVP-Portal immer mehr Informationen
zu den SUP aufnehmen.
Herzlich willkommen auf der Internet-Seite vom UVP-Portal.
Hier erklären wir Ihnen:
So können Sie unsere Internet-Seite benutzen.
Die Internet-Seite hat 3 Teile:
- Kopf-Zeile
- Haupt-Teil
- Fuß-Zeile
Die Kopf-Zeile
Ganz oben auf der Seite ist die Kopf-Zeile.
Die Kopf-Zeile sieht auf jeder Seite von dieser Internet-Seite gleich aus.
Links in der Kopf-Zeile steht:
Umweltprüfungsportal des Bundes.
Klicken Sie auf diese Schrift.
Dann kommen Sie immer wieder zur Start-Seite zurück.
Rechts in der Kopf-Zeile finden Sie diese Themen:
- Startseite
- Karte
- Suche
- Länderportale
- Wissenswertes
- Fachinformationen
- Leichte Sprache
- Gebärdensprache
Klicken Sie auf Startseite.
Sie kommen dann immer wieder auf die Start-Seite zurück.
Dort bekommen Sie Informationen zum Thema Umwelt-Prüfungen.
Sie finden dort auch Informationen über aktuelle Projekte.
Und über die Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung zu diesen Projekten.
Klicken Sie auf Karte.
Dort können Sie suchen:
Wo in Deutschland werden gerade Projekte geplant?
Wo gab es schon Projekte?
Sie können auch nach bestimmten Orten suchen.
Dann sehen Sie Projekte,
die in diesem Ort geplant werden.
Oder die dort schon gemacht wurden.
Klicken Sie auf Suche.
Dort können Sie nach bestimmten Projekten suchen.
Sie können hier zum Beispiel auch nach Projekten
von einer bestimmten Behörde suchen.
Oder nach Projekten in einem bestimmten Bereich.
Zum Beispiel im Bereich Energie.
Klicken Sie auf Länderportale.
Dort bekommen Sie Informationen über die UVP-Portale
von den Bundes-Ländern.
Dort sind auch Links zu den Internet-Seiten von den
UVP-Portalen von den Bundes-Ländern.
Klicken Sie auf Wissenswertes.
Hier bekommen Sie Informationen über die Umwelt-Prüfungen.
Und Sie bekommen Informationen zum UVP-Portal.
Klicken Sie auf Fachinformationen.
Hier gibt es mehr Informationen für Behörden.
Und für Experten und Expertinnen zum Thema Umwelt.
Und es gibt mehr Informationen für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.
Klicken Sie auf das Zeichen für Leichte Sprache.
Dann bekommen Sie Informationen in Leichter Sprache.
Klicken Sie auf das Zeichen für Gebärden-Sprache.
Dann bekommen Sie Informationen in Deutscher Gebärden-Sprache.
Der Haupt-Teil
Unter der Kopf-Zeile ist der Haupt-Teil von der Internet-Seite.
Hier stehen auf jeder Seite von der Internet-Seite
die Informationen zu einem Thema.
Auf der Start-Seite stehen hier Informationen zum Thema
Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung.
Unter dem Text ist ein Bild.
Hier sehen Sie immer wieder ein neues Bild.
Klicken Sie auf das Bild.
Dann kommen Sie zu dem Thema von dem Bild.
Daneben ist ein Bild von einer Land-Karte.
Klicken Sie auf die Land-Karte.
Dann sehen Sie alle Umwelt-Prüfungen auf einer Land-Karte.
Darunter steht:
Aktuelle Vorhaben mit UVP
Hier stehen immer die 3 neuesten Vorhaben.
Vorhaben sind Projekte,
die geplant werden.
Klicken Sie auf Lesen Sie mehr.
Dann bekommen Sie mehr Informationen zu dem Projekt.
Unter den 3 neuesten Vorhaben mit UVP steht eine Liste:
- Aktuelle Vorhaben ohne Bestehen einer UVP-Pflicht
(negative Vorprüfungen) - Aktuelle Pläne oder Programme mit SUP-Pflicht
- Aktuelle Pläne oder Programme ohne SUP-Pflicht
(negative Vorprüfungen)
Klicken Sie ein Thema an.
Dann erscheinen die 3 neuesten Projekte oder Pläne zu diesem Thema.
Klicken Sie auf Lesen Sie mehr.
Dann bekommen Sie mehr Informationen zu dem Projekt oder dem Plan.
Die Fuß-Zeile
Ganz unten auf der Seite ist die Fuß-Zeile.
Die Fuß-Zeile sieht auf jeder Seite von der Internet-Seite gleich aus.
In der Fuß-Zeile finden Sie Informationen zu diesen Themen:
- Sitemap
Hier sehen Sie eine Übersicht:
Welche Seiten gibt es auf dieser Internet-Seite? - Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier bekommen Sie Informationen zur Barriere-Freiheit
auf dieser Internet-Seite. - Leichte Sprache
Hier bekommen Sie Informationen in Leichter Sprache. - Gebärdensprache
Hier bekommen Sie Informationen in Deutscher Gebärden-Sprache. - Datenschutz
Hier bekommen Sie Informationen darüber:
Was machen wir mit Ihren Daten?
Wie schützen wir Ihre Daten? - Impressum
Im Impressum steht:
Wer hat die Internet-Seite gemacht?
Wer ist verantwortlich für die Internet-Seite?
Hoffentlich haben wir Ihnen unsere Internet-Seite gut erklärt.
Wir freuen uns,
wenn Sie unsere Internet-Seite noch öfter besuchen.
Herzlich willkommen auf der Internet-Seite vom
Umwelt-Prüfungs-Portal vom Bund.
Wir sagen dazu auch:
UVP-Portal.
Alle Menschen sollen diese Internet-Seite benutzen können.
Deshalb finden Sie hier Informationen zum Thema Barriere-Freiheit.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für diese Internet-Seite:
www.uvp-portal.de
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gibt es in diesen Sprachen:
- Alltags-Sprache
- Deutsche Gebärden-Sprache
- Leichte Sprache
Im Gesetz steht:
Alle Menschen sollen alle Internet-Seiten benutzen können.
Daran wollen wir uns halten.
Diese Barrieren gibt es noch auf der Internet-Seite
Wir haben die Internet-Seite selbst geprüft.
Die Prüfung war am 8. November 2022.
Die Prüfung hat gezeigt:
Die Internet-Seite ist fast barriere-frei.
Es gibt aber noch Ausnahmen.
Diese Dinge sind noch nicht barriere-frei:
- Screen-Reader können nicht alles richtig vorlesen.
Screen-reader sind Programme zum Vorlesen von Texten.
Menschen mit einer Seh-Behinderung können sich damit
die Texte vorlesen lassen. - Die Vergrößerung von der Seite funktioniert noch nicht.
Menschen mit einer Seh-Behinderung müssen
die Internet-Seite vielleicht vergrößern.
Nur dann können sie alles gut erkennen.
Sie können unsere Internet-Seite vergrößern.
Dann ist der Text aber nicht mehr auf einer Seite.
Sie müssen dann die Seite nach links und nach rechts verschieben.
So lassen sich die Texte nicht so gut lesen. - Benutzen Sie Firefox?
Dann können Sie die Internet-Seite nicht mit der Tastatur bedienen.
Firefox ist ein Internet-Browser.
Ein Browser ist ein Computer-Programm.
Mit einem Browser kann man das Internet benutzen.
Wir machen die Erklärung zur Barriere-Freiheit
immer wieder neu
Diese Erklärung haben wir am 16.11.2022 geschrieben.
Ändert sich etwas auf der Internet-Seite?
Oder gibt es eine neue Prüfung zur Barriere-Freiheit?
Dann ändern wir auch diese Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Wenn Sie noch mehr Barrieren auf unserer
Internet-Seite entdecken
Haben Sie noch mehr Barrieren auf unserer Internet-Seite entdeckt?
Dann können Sie uns das gerne sagen.
Haben Sie Fragen zur Barriere-Freiheit auf unserer Internet-Seite?
Dann können Sie uns gerne fragen.
Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer:
03 40 - 21 03 21 24
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
Sie können uns auch einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:
Umweltbundesamt
Fachgebiet I 2.5
Administration des UVP-Portals
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Die Schlichtungs-Stelle
Es gibt eine Schlichtungs-Stelle
beim Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Schlichtung bedeutet:
Einen Streit zwischen 2 Menschen beenden.
Oft schaffen die Menschen das nicht allein.
Dann brauchen sie Hilfe von einer anderen Person.
Die Schlichtungs-Stelle kann helfen.
Vielleicht haben Sie Probleme mit der Barriere-Freiheit
auf unserer Internet-Seite.
Dann hilft die Schlichtungs-Stelle Ihnen.
Zum Beispiel:
Sie haben auf unserer Internet-Seite eine Barriere entdeckt.
Deshalb haben Sie uns eine E-Mail geschickt.
Aber Sie sind mit unserer Antwort unzufrieden.
Sprechen Sie mit der Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.
Die Schlichtungs-Stelle spricht dann mit uns.
Dann suchen wir alle zusammen eine Lösung.
Das nennt man Schlichtungs-Verfahren.
Sie brauchen dafür keinen Anwalt.
Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle kostet nichts.
Das ist die Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:
Auf der Internet-Seite finden Sie mehr Informationen zur Schlichtungs-Stelle.
Dort steht zum Beispiel:
So funktioniert ein Schlichtungs-Verfahren.
So stellen Sie einen Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren.
Brauchen Sie Hilfe von der Schlichtungs-Stelle?
Dann können Sie eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Sie können auch anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
030 18 52 72 80 5
Sie können einen Brief schicken.
Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungs-Stelle
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Oder Sie können ein Fax schicken.
Das ist die Fax-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
030 18 52 72 90 1
Für Menschen mit einer Hör-Behinderung:
Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle
gibt es das Computer-Programm SQUAT.
Damit können Sie eine Nachricht in
Deutscher Gebärden-Sprache schicken.
Sie bekommen dann die Antwort in
Deutscher Gebärden-Sprache.