Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum
Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) stellt ein Infrastruktur- und Mobilitätsprojekt in der Metropolregion Rhein-Ruhr dar, mit welchem bestehende Kapazitätsengpässe im Bereich des Schienenpersonenverkehrs beseitigt werden sollen.
Das Vorhaben wurde dabei aufgrund der räumlichen Ausdehnung, der Streckenlänge sowie besonderer örtlicher Verhältnisse in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) untergeteilt.
Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a reicht von Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum.
Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a liegt innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Er beginnt hinter dem Bahnhof Düsseldorf-Unterrath in Bahn-km 46,400 und endet in Bahn-km 50,850.
Im Wesentlichen sind in diesem Abschnitt folgende Maßnahmen geplant:
- - Sechsgleisiger Ausbau der vorhandenen Strecke durch Erweiterung um zwei Gleise
- - Errichtung/Ausbau von Schallschutzwänden
- - Neubau des Kreuzungsbauwerks Kalkum
Raumbezug
Zuständige Behörde
Werkstattstraße 102
50733 Köln
Deutschland
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Deutschland
DB Netz AG
Mülheimer Straße 50
47057 Duisburg
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bezirksregierung Münster
Deutschland
Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom
19.04.2021 bis zum 18.05.2021
unter dem Reiter Planfeststellung Schiene, Stichwort: "Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren"
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom
19.04.2021 bis zum 18.05.2021.
unter dem Reiter Planfeststellung Schiene unter dem Stichwort: "Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren".