Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Gode Wind 3“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Gode Wind 3“

Am 26.03.2021 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Gode Wind 3“ erlassen worden.

Das Vorhabengebiet liegt in der südöstlichen Nordsee in der westlichen Deutschen Bucht innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland zwischen den Verkehrstrennungsgebieten (VTG) Terschelling-German-Bight (TGB) und German-Bight-Western-Approach (GBWA). Es hat eine Entfernung zu den Inseln Juist und Baltrum von ca. 35 km, zu der Insel Norderney von ca. 32 km, zur Insel Langeoog von ca. 36 km und zur Insel Borkum von ca. 48 km. Die Vorhabengebietsfläche beträgt 17,5 km². Das Vorhabengebiet weist eine Wassertiefe von durchschnittlich 31 m auf.

Mit dem Planfeststellungbeschluss ist die Errichtung von 23 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 125 m, einem Rotordurchmesser von 200 m (Gesamthöhe 225 m) und einer Leistung von jeweils 11 MW sowie einem Offshore-Umspannwerk genehmigt worden. Die gesamte einzuspeisende Netzkapazität beträgt 241,75 MW.

Die Durchführung des Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Gode Wind 3“ wurde 2018 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen lagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG vom 15.06.2020 bis 14.07.2020 in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 12.06.2020 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS), in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und WELT. Zusätzlich erfolgte die Bekanntmachung und Einstellung der digitalen Antrags- und Planunterlagen auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes.

Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes eine Online-Konsultation statt.

Raumbezug

inländisch
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040/3190-6313
Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug. Sachgebiet: Windpark-Verfahren
Gode Wind 3 GmbH

Geschäftsführung:

Volker Malmen und Jan Engelbert

Gode Wind 3 GmbH
Van-der-Smissen-Straße 9
22767 Hamburg
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in Hamburg und Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040/3190-6313

Die Unterlagen liegen während der Dienststunden zur Einsicht aus im

 

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

-Bibliothek-

Bernhard-Nocht-Straße 78

20359 Hamburg

 

Montag, Mittwoch und

Donnerstag  9:00 - 15:00 Uhr

Dienstag      9:00 - 16:00 Uhr

Freitag         9:00 - 14:30 Uhr

 

und im

 

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

-Bibliothek-

Neptunallee 5

18057 Rostock

 

Montag, Mittwoch und           

Donnerstag  8:30 - 11:30 Uhr und

                    13:00 - 15:00 Uhr

Freitag           8:30 - 11:30 Uhr und

                    13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag    geschlossen

 

Verfahrensinformationen und -unterlagen

Am 26.03.2021 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Gode Wind 3“ erlassen worden.