Standort-Zwischenlager Brunsbüttel - Aufbewahrung von Kernbrennstoffen für fünf Jahre
Allgemeine Informationen
Mit Schreiben vom 07.02.2020 beantragte die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel in hierfür geeigneten Transport- und Lagerbehältern für die Dauer von fünf Jahren. Die beantragte Aufbewahrung soll in dem bereits errichteten Standort-Zwischenlager Brunsbüttel erfolgen. Zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente sollen Behälter der Bauart CASTOR® V/52, sowohl gefertigt nach 85er-IAEA-Regularien (sog. 85er Zulassung) als auch nach 96er-IAEA-Regularien (sog. 96er Zulassung), verwendet werden. Der Antragsumfang soll maximal eine Schwermetallmasse von 200 Mg, eine Wärmeleistung von 300 kW und ein Aktivitätsinventar von 4,0 • 10^18 Bq in 20 Behältern der Bauart CASTOR® V/52 umfassen.
Für das Vorhaben wird ein Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG für die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel durchgeführt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und damit für das Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht.
Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland
Vorhabenträger
Otto-Hahn-Straße
25541 Brunsbüttel
Deutschland