Standort-Zwischenlager Brunsbüttel - Aufbewahrung von Kernbrennstoffen für fünf Jahre

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Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 07.02.2020 beantragte die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel in hierfür geeigneten Transport- und Lagerbehältern für die Dauer von fünf Jahren. Die beantragte Aufbewahrung soll in dem bereits errichteten Standort-Zwischenlager Brunsbüttel erfolgen. Zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente sollen Behälter der Bauart CASTOR® V/52, sowohl gefertigt nach 85er-IAEA-Regularien (sog. 85er Zulassung) als auch nach 96er-IAEA-Regularien (sog. 96er Zulassung), verwendet werden. Der Antragsumfang soll maximal eine Schwermetallmasse von 200 Mg, eine Wärmeleistung von 300 kW und ein Aktivitätsinventar von 4,0 • 10^18 Bq in 20 Behältern der Bauart CASTOR® V/52 umfassen.

 

Für das Vorhaben wird ein Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG für die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel durchgeführt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und damit für das Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de

Gemarkung Brunsbüttel, Stadt Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger