Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt

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Allgemeine Informationen

„Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232, 1. Änderung

Die DB Netz AG und die DB Station & Service AG (Vorhabensträgerinnen) planen die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes für die Abfertigung von Fahrgästen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (Autoreisezuganlage) auf dem Bahnhof Hamburg-Eidelstedt. Weiterhin werden Veränderungen an vorhandenen Gleisen und Weichen erforderlich, eine aufgeständerte Anlage (Parkdeck) für die Abstellung von Kraftfahrzeugen der in dem ICE-Werk der DB Fernverkehr AG beschäftigten Arbeitskräfte errichtet sowie Entwässerungsanlagen errichtet und verändert.

Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ist nicht mit dem S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt zu verwechseln. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt und der S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt sind unterschiedliche Betriebsstellen an unterschiedlichen Strecken in dem Schienennetz der DB Netz AG. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ist ein Betriebsbahnhof, während der S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ein Personenbahnhof ist. Räumlich ist der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt, auf dem das Vorhaben geplant ist, etwa 2 km nordwestlich des S-Bahnhofs Hamburg-Eidelstedt und damit noch nordwestlich des S-Bahnhofs Elbgaustraße belegen.

Mit dem Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel durch Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel durch Schalleinwirkungen). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hamburg/Schwerin - Standort Hamburg)

Standort Hamburg
Schanzenstraße 80
20357 Hamburg
Deutschland

040/23908-163

Anhörungsbehörde:                      

Behörde für Wirtschaft und Innovation
Rechtsamt
Alter Steinweg 4 

20459 Hamburg        
 

Vorhabenträger

Öffentlichkeitsbeteiligung

Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen
Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232

Bezirksamt Eimsbüttel
Andreas Hoffmann
Grindelberg 62
20144 Hamburg
Deutschland

040/42801-2233

Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de möglich.

Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang der Änderungen der zuvor bereits ausgelegten Planunterlagen und Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens ergeben, können aufgrund der derzeitigen COVID-19 Pandemiesituation nicht in dem üblichen Rahmen ausgelegt werden. Die Auslegung wird daher gemäß § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet findet vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 statt unter der Adresse

https://www.hamburg.de/bwi/pfv.

Daneben erfolgt die Auslegung als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 an folgenden Orten unter folgenden Bedingungen:

  • Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42811-6363 oder per Email-Anfrage unter wbz@altona.hamburg.de möglich.

  • Bezirksamt Eimsbüttel, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ Eimsbüttel), Erdgeschoss/Foyer rechts, Eingang Grindelberg 62, 20144 Hamburg.

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de möglich.

  • Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Zimmer 206, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08:30 – 12:00, Montag bis Mittwoch 13:00 – 16:00, Donnerstag 13:00 -18:00).

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 53595-285 oder per Email-Anfrage unter stadtplanung@norderstedt.de möglich.

Für die Einsichtnahme sind die jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen der vorgenannten Dienststellen im Rahmen der gegenwärtigen COVID-19 Pandemielage zu beachten.

Einwendungen und Stellungnahmen nach § 73 Absatz 4 und 8 VwVfG i.V.m. § 21 Absatz 2, 5 UVPG

Jeder, dessen Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen die Änderungen des Plans erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen.

Äußerungen nach §§ 21, 22 Absatz 1 UVPG

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungen sind jedoch auf die Änderungen zu beschränken. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen (s.o.).

Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 06. August 2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation, RP 22/27, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg), bei den vorstehend benannten Bezirksämtern Altona (Jessenstr. 1, 22767 Hamburg) oder Eimsbüttel (Grindelberg 62, 20144 Hamburg) oder bei der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer einfachen E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt.

Der Ausschluss von Einwendungen, der Ausschluss von Stellungnahmen von Vereinigungen und der Ausschluss von Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens durch Fristversäumnis beschränken sich auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 7 Absatz 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz).

Bereits erhobene Einwendungen und Stellungnahmen sowie Äußerungen zu den Umweltauswirkungen zu den ursprünglich ausgelegten Planunterlagen bleiben vollinhaltlich erhalten und müssen nicht wiederholt werden.

Bei Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben; dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG).

Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232

Bezirksamt Altona
Ralf Pannek
Jessenstraße 1
22767 Hamburg
Deutschland

040/42811-6363

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42811-6363 oder per Email-Anfrage unter wbz@altona.hamburg.de möglich.

Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang der Änderungen der zuvor bereits ausgelegten Planunterlagen und Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens ergeben, können aufgrund der derzeitigen COVID-19 Pandemiesituation nicht in dem üblichen Rahmen ausgelegt werden. Die Auslegung wird daher gemäß § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet findet vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 statt unter der Adresse

https://www.hamburg.de/bwi/pfv.

Daneben erfolgt die Auslegung als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 an folgenden Orten unter folgenden Bedingungen:

  • Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42811-6363 oder per Email-Anfrage unter wbz@altona.hamburg.de möglich.

  • Bezirksamt Eimsbüttel, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ Eimsbüttel), Erdgeschoss/Foyer rechts, Eingang Grindelberg 62, 20144 Hamburg.

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de möglich.

  • Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Zimmer 206, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08:30 – 12:00, Montag bis Mittwoch 13:00 – 16:00, Donnerstag 13:00 -18:00).

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 53595-285 oder per Email-Anfrage unter stadtplanung@norderstedt.de möglich.

Für die Einsichtnahme sind die jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen der vorgenannten Dienststellen im Rahmen der gegenwärtigen COVID-19 Pandemielage zu beachten.

Einwendungen und Stellungnahmen nach § 73 Absatz 4 und 8 VwVfG i.V.m. § 21 Absatz 2, 5 UVPG

Jeder, dessen Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen die Änderungen des Plans erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen.

Äußerungen nach §§ 21, 22 Absatz 1 UVPG

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungen sind jedoch auf die Änderungen zu beschränken. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen (s.o.).

Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 06. August 2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation, RP 22/27, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg), bei den vorstehend benannten Bezirksämtern Altona (Jessenstr. 1, 22767 Hamburg) oder Eimsbüttel (Grindelberg 62, 20144 Hamburg) oder bei der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer einfachen E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt.

Der Ausschluss von Einwendungen, der Ausschluss von Stellungnahmen von Vereinigungen und der Ausschluss von Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens durch Fristversäumnis beschränken sich auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 7 Absatz 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz).

Bereits erhobene Einwendungen und Stellungnahmen sowie Äußerungen zu den Umweltauswirkungen zu den ursprünglich ausgelegten Planunterlagen bleiben vollinhaltlich erhalten und müssen nicht wiederholt werden.

Bei Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben; dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG).

Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232

Rathaus Norderstedt
Sabrina Langmann
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Deutschland

040/53595-285

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 53595-285 oder per Email-Anfrage unter stadtplanung@norderstedt.de möglich.

Dienststunden: Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr

Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang der Änderungen der zuvor bereits ausgelegten Planunterlagen und Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens ergeben, können aufgrund der derzeitigen COVID-19 Pandemiesituation nicht in dem üblichen Rahmen ausgelegt werden. Die Auslegung wird daher gemäß § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet findet vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 statt unter der Adresse

https://www.hamburg.de/bwi/pfv.

Daneben erfolgt die Auslegung als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 an folgenden Orten unter folgenden Bedingungen:

  • Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42811-6363 oder per Email-Anfrage unter wbz@altona.hamburg.de möglich.

  • Bezirksamt Eimsbüttel, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ Eimsbüttel), Erdgeschoss/Foyer rechts, Eingang Grindelberg 62, 20144 Hamburg.

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de möglich.

  • Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Zimmer 206, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08:30 – 12:00, Montag bis Mittwoch 13:00 – 16:00, Donnerstag 13:00 -18:00).

Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 53595-285 oder per Email-Anfrage unter stadtplanung@norderstedt.de möglich.

Für die Einsichtnahme sind die jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen der vorgenannten Dienststellen im Rahmen der gegenwärtigen COVID-19 Pandemielage zu beachten.

Einwendungen und Stellungnahmen nach § 73 Absatz 4 und 8 VwVfG i.V.m. § 21 Absatz 2, 5 UVPG

Jeder, dessen Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen die Änderungen des Plans erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen.

Äußerungen nach §§ 21, 22 Absatz 1 UVPG

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungen sind jedoch auf die Änderungen zu beschränken. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen (s.o.).

Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 06. August 2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation, RP 22/27, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg), bei den vorstehend benannten Bezirksämtern Altona (Jessenstr. 1, 22767 Hamburg) oder Eimsbüttel (Grindelberg 62, 20144 Hamburg) oder bei der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer einfachen E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt.

Der Ausschluss von Einwendungen, der Ausschluss von Stellungnahmen von Vereinigungen und der Ausschluss von Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens durch Fristversäumnis beschränken sich auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 7 Absatz 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz).

Bereits erhobene Einwendungen und Stellungnahmen sowie Äußerungen zu den Umweltauswirkungen zu den ursprünglich ausgelegten Planunterlagen bleiben vollinhaltlich erhalten und müssen nicht wiederholt werden.

Bei Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben; dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG).

Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG

Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Deutschland

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird zur Minderung des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus statt eines Erörterungstermins das Verfahren der Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG eröffnet.

Deutschland

Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232

Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)

Die DB Netz AG und die DB Station & Service AG (Vorhabensträgerinnen) haben für das vorstehende Vorhaben bei dem als Planfeststellungsbehörde zuständigen Eisenbahnbundesamt (EBA), Außenstelle Hamburg/Schwerin, Standort Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, die Planfeststellung gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beantragt. Dieses hat die Behörde für Wirtschaft und Innovation als nach § 10 Absatz 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes in Verbindung mit Abschnitt I Absatz 3 Nr. 3 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zuständige Anhörungsbehörde mit Schreiben vom 13. Juli 2020 um Durchführung des Anhörungsverfahrens gebeten.

Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes für die Abfertigung von Fahrgästen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (Autoreisezuganlage) auf dem Bahnhof Hamburg-Eidelstedt. Weiterhin werden Veränderungen an vorhandenen Gleisen und Weichen erforderlich, eine aufgeständerte Anlage (Parkdeck) für die Abstellung von Kraftfahrzeugen der in dem ICE-Werk der DB Fernverkehr AG beschäftigten Arbeitskräfte errichtet sowie Entwässerungsanlagen errichtet und verändert.

Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ist nicht mit dem S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt zu verwechseln. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt und der S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt sind unterschiedliche Betriebsstellen an unterschiedlichen Strecken in dem Schienennetz der DB Netz AG. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ist ein Betriebsbahnhof, während der S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ein Personenbahnhof ist. Räumlich ist der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt, auf dem das Vorhaben geplant ist, etwa 2 km nordwestlich des S-Bahnhofs Hamburg-Eidelstedt und damit noch nordwestlich des S-Bahnhofs Elbgaustraße belegen.

Mit dem Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel durch Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel durch Schalleinwirkungen). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird zur Minderung des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus statt eines Erörterungstermins das Verfahren der Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG eröffnet. In diesem kann zu den sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen vorgetragen werden. Diese Informationen werden den zur Teilnahme Berechtigten gem. § 5 Abs. 3, 4 PlanSiG für die Online-Konsultation zugänglich gemacht. Hierzu erhalten die Behörden und diejenigen, die gegen den Plan oder die 1. oder 2. Planänderung Einwendungen erhoben, hierzu Stellungnahmen abgegeben oder sich zu den Umweltauswirkungen geäußert haben, ein entsprechendes Schreiben der Anhörungsbehörde. Im Übrigen wird der Inhalt dieser Bekanntmachung auch im Internet unter der Adresse

https://www.hamburg.de/bwi/pfv

veröffentlicht.

Die Online-Konsultation findet vom 10. Dezember 2021 bis zum 22. Dezember 2021 statt. Innerhalb dieses Zeitraums besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch gegenüber der Anhörungsbehörde zu äußern:

Postanschrift:

Behörde für Wirtschaft und Innovation, Planfeststellungsbehörde, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg

E-Mail-Adresse:

planfeststellungsbehoerde@bwi.hamburg.de

Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Absatz 4 Satz 4 PlanSiG).

Hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die Geltung der Datenschutzerklärung der Planfeststellungsbehörde der Behörde für Wirtschaft und Innovation verwiesen, einzusehen unter der Adresse

https://www.hamburg.de/bwi/dse.

 

Hamburg, den 3. Dezember 2021

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation

Verfahrensinformationen und -unterlagen