Rückbau des Gleisvorfelds Stuttgart Hauptbahnhof, Planfeststellungsabschnitt Logistikfläche, Rückbau der Logistikgleise
Der Planfeststellungsantrag umfasst den Rückbau der Logistikgleise auf der Logistikfläche im Zentrum der Landeshauptstadt Stuttgart zwischen der Gedenkstätte Nordbahnhof, der Nordbahnhofstraße, der Straße „Innerer Nordbahnhof“ und der Gäubahntrasse. Die frei gewordene Fläche soll zu gegebener Zeit einer städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Neben den Gleisen werden unter anderem auch die Lärmschutzwand, die Randwegsicherung, die Oberleitung über der Einfahrt in die Logistikgleise, die Gleisfeldbeleuchtungsanlage sowie die Leit- und Sicherungstechnik zurückgebaut.
Die Erschließung der Baustelle für Straßenfahrzeuge erfolgt von der Nordbahnhofstraße über die Otto-Umfridstraße und den Anschlussweg Innerer Nordbahnhof und weiter über die vorhandenen Baustraßen. Als Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) ist der befestigte Bereich unterhalb und neben der Gäubahnbrücke vorgesehen. Sowohl die Erschließung der Baustelle als auch der Abtransport der Rückbaumassen erfolgt im Wesentlichen über die Schiene. Die Bauzeit des Gleisrückbaus ist mit rund 6 Monaten veranschlagt. Hinzu kommt der Zeitbedarf für die Zwischenhälterungsmaßnahmen der Mauereidechsen.
Die Planung sieht darüber hinaus weitere unmittelbare Folge- und Begleitmaßnahmen vor wie unter anderem die bauzeitliche Sicherung einzelner betroffener Leitungen sowie mehrerer Entnahme- und Versickerungsbrunnen.
Die Planung beinhaltet ferner landschaftspflegerische Begleit- und Artenschutzmaßnahmen. Die Maßnahmen sind im Einzelnen im Landschaftspflegerischen Begleitplan bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung dargestellt. An Kompensations– bzw. Artenschutzmaßnahmen sind insbesondere vorgesehen:
Zwischenhälterung der Mauereidechsen sowie Anlage von Zwischenhälterungs- und Endverbringungsflächen (F 1);
Zeitliche Beschränkung der Eingriffe in Bauwerke oder Gehölze, die potenzielle Lebestätten für Fledermäuse und Vögel darstellen können, auf Anfang November bis Ende Februar (V 1);
Abfang und Umsiedlung der betroffenen Mauereidechsen (V 2);
Schutz der Anwohner vor Baulärm und baubedingten Erschütterungen durch Beschränkung der täglichen Betriebsdauer in bestimmten Bauphasen.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland
Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart / Referat 24) bzw.
Auslegungsgemeinde Landeshauptstadt Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstr. 10
70173 Stuttgart
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Presselstr. 17
70191 Stuttgart
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