Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks „Kriegers Flak“ im Bereich der schwedischen Wirtschaftszone der Ostsee
Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten.
Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Schriftliche Stellungnahmen zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bezogen auf die Änderung des Vorhabens bzw.- UVP- Berichts können bis zum
bis zum 24. September 2020
(auf Deutsch oder Englisch) vorzugsweise per E-Mail an die schwedische Umweltschutzbehörde
Verfahrensführende Behörde in Schweden:
SWEDISH ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY
STOCKHOLM -VIRKESVÄGEN 2
ÖSTERSUND - FODERSKSINDNSVÄG 5, HUSUB
SE -10648 STOCKHOLM
Richard Kristoffersson
Telefon: +46-10-698 17 69
richard.kristoffersson@swedishepa.se
registrator@naturvardsverket.se
unter der Angabe der Fallnummer NVO2491-18
übersandt werden. Bitte das BSH in diesem Fall jeweils in Kopie (EingangOdM@bsh.de) setzen. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahmen an das BSH senden. Wir leiten alle diese Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter.
Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten.
Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich.
Vattenfall Vindkraft AB
Evenemangsgatan 13
16979 Solna, Stockholm
Schweden