Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks „Kriegers Flak“ im Bereich der schwedischen Wirtschaftszone der Ostsee

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Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention über den UVP-Bericht zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Kriegers Flak“ im Bereich der schwedischen Wirtschaftszon

Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten.

Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich.

Raumbezug

ausländisch
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040/3190-6324
Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Netzanbindungs- und sonstige Verfahren

Schriftliche Stellungnahmen zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bezogen auf die Änderung des Vorhabens bzw.- UVP- Berichts können bis zum

bis zum 24. September 2020

(auf Deutsch oder Englisch) vorzugsweise per E-Mail an die schwedische Umweltschutzbehörde

Verfahrensführende Behörde in Schweden:

SWEDISH ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY

STOCKHOLM -VIRKESVÄGEN 2

ÖSTERSUND - FODERSKSINDNSVÄG 5, HUSUB

SE -10648 STOCKHOLM

Richard Kristoffersson

Telefon: +46-10-698 17 69

richard.kristoffersson@swedishepa.se

registrator@naturvardsverket.se

unter der Angabe der Fallnummer NVO2491-18

übersandt werden. Bitte das BSH in diesem Fall jeweils in Kopie (EingangOdM@bsh.de) setzen. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahmen an das BSH senden. Wir leiten alle diese Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter.

Vattenfall Vindkraft AB

Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten.

Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich.

Vattenfall Vindkraft AB
Evenemangsgatan 13
16979 Solna, Stockholm
Schweden

Öffentlichkeitsbeteiligung

Verfahrensinformationen und -unterlagen