Standort-Zwischenlager Grohnde - Inventarerweiterung für den CASTOR V/19
Allgemeine Informationen
Mit Schreiben vom 20.02.2014 beantragte die E.ON Kernkraft GmbH (EKK), jetzt firmierend als PreussenElektra GmbH, für das Standort-Zwischenlager in Grohnde (SZL Grohnde, auch als ZL-KWG bezeichnet) zusätzliche Beladevarianten und Behälterinventare für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/19. Dieser Antrag stellt eine Modifikation des Antrags der EKK vom 04.09.2008 dar und steht ergänzend im Zusammenhang mit den mit der 3. Änderungsgenehmigung vom 25. Juni 2012 gestatteten zusätzlichen Beladevarianten und Behälterinventaren für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt.
Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um zusätzliche Behälterinventare und damit verbundene Beladevarianten für Behälter der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Grohnde dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.
Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland
Vorhabenträger
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland