Erneuerung der EÜ Friesenbrücke bei Weener
Die DB Netz AG plant, die Friesenbrücke über die Ems bei Weener im Landkreis Leer nach einer Kollision mit einem Frachtschiff neu zu errichten. Durch den Unfall im Dezember 2015 wurde der klappbare Teil der geschlossenen Brücke zerstört. Aufgrund der Wucht des Aufpralls hat sich der Brückenaufbau um einige Meter verschoben. Der entstandene Schaden ist als irreparabel anzusehen, womit der Eisenbahnverkehr die Ems an dieser Stelle nicht mehr queren kann. Das Ziel ist die Neuerrichtung der Brücke. Durch die Erneuerung der Friesenbrücke wird die Ems auf einer Länge von 335 m gequert.
Die konkreten Maßnahmen können aus den Planfeststellungsunterlagen entnommen werden. Die Planfeststellungsunterlagen können im Auslegungszeitraum (12.05.2020 bis 11.06.2020) auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Anhörungsbehörde) eingesehen werden und zwar unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview.
Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird der Zeit vom 30.11.2020 bis zum 04.12.2020 eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durchgeführt.
Die landesbehördliche Stellungnahme wurde an das Eisenbahn-Bundesamt übergeben. Das Anhörungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das weitere Verfahren wird durch das Eisenbahn-Bundesamt bestimmt.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Herschelstraße 3
30159 Hannover
Deutschland
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Planfeststellungsbehörde
Josef Bussmann
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland
DB Netz AG
Lindemannallee 3
30173 Hannover
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemeinde Westoverledingen
Ernst Reil
Bahnhofstraße 18
26810 Westoverledingen
Deutschland
Die Planfeststellungsunterlagen im Besprechungsraum 1 der Gemeinde Westoverledingen, Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen, während der Dienststunden
Montag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 04955 933 172 (Herr Reil) zur allgemeinen Einsicht aus.
Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://www.uvp-portal.de/ unter dem Titel „Erneuerung der EÜ Friesenbrücke bei Weener“ eingesehen werden. Auf die Auslegung im Internet wird aufgrund der aktuellen Situation besonders hingewiesen.
Der Text der Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite www.westoverledingen.de eingese-hen werden.
Stadt Weener (Ems)
Annegret Hellmers
Osterstraße 1
26826 Weener (Ems)
Deutschland
Die Planfeststellungsunterlagen liegen im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, 26826 Weener, Zimmer 2, während der Dienststunden
Montag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 04951 / 305-324 zur allgemeinen Einsicht aus.
Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://www.uvp-portal.de/ unter dem Titel „Erneuerung der EÜ Friesen-brücke bei Weener“ eingesehen werden. Auf die Auslegung im Internet wird aufgrund der aktuellen Situation besonders hingewiesen.
Der Text der Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite www.weener.de unter der Rubrik Aktuelles / Bekanntmachungen eingesehen werden.
Deutschland
Deutschland
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Bekanntmachungstexte der Auslegung vom 12.05.2020 bis 11.06.2020
Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG in dem Planfeststellungsverfahren gem. § 18 AEG i. V. m. § 73 VwVfG für das Vorhaben: Erneuerung der EÜ Friesenbrücke bei Weener, Strecke 1575, km 5,830
1. Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durchgeführt.
2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert haben, sowie auf Betroffene.
3. Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 30.11.2020 bis zum 04.12.2020 passwort-geschützt auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten bereitgestellt.
Das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation wurde den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter der Durchwahl 0511 3034-2037 anfordern.
4. Den am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 30.11.2020 bis zum 04.12.2020 schriftlich (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover) oder elektronisch per E-Mail (poststelle@nlstbv.niedersachsen.de) zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelndem Sachverhalt zu äußern.
Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird jedoch keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist.
6. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
Der Text der Bekanntmachung kann auch auf der Internetseiten der Stadt Weener (Ems) ( www.weener.de unter der Rubrik Aktuelles / Bekanntmachungen) und der Gemeinde Westoverledingen (www.westoverledingen.de) eingesehen werden.