Stuttgart 21 PFA 1.3b "Gäubahnführung" Ergänzende Planauslage / Anhörung zur 2. Planänderung
Das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 1.3b wurde im Juni 2017 eingeleitet. Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b umfasst die Anbindung der Gäubahntrasse über die Rohrer Kurve und den Flughafen Stuttgart an die planfestgestellte Neubaustrecke auf den Fildern (PFA 1.3a).
Im Nachgang zur ersten Planänderung (Januar 2019) wurden im weiteren Verfahrensverlauf zum PFA 1.3b die Zugzahlen der Bahnstrecke 4860 Stuttgart/Vaihingen – Böblingen im Planbereich aktualisiert und auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben. Die Fortschreibung hat ergeben, dass der Projektbeurteilung höhere Zugzahlen zugrunde zu legen sind als in den ursprünglichen Antragsunterlagen veranschlagt. Dies betrifft sowohl die auf der Strecke 4860 fahrenden Regionalverkehrszüge als auch die Zugzahlen der S-Bahnlinie S1. Infolge der geänderten Zugzahlen ergeben sich veränderte bzw. gesteigerte Lärm- bzw. Erschütterungsbelastungen einzelner (Wohn-)Bereiche, was insbesondere für das nördlich der sog. Rohrer Kurve gelegene Wohngebiet in Stuttgart-Rohr/Dürrlewang sowie den nordwestlichen Bereich von Oberaichen gilt.
Der Träger des Vorhabens hat die Unterlagen entsprechend geändert und im Bereich der Bahnstrecke 4860 zusätzliche Erschütterungsschutzmaßnahmen vorgesehen und hierfür ein weiteres Planänderungsverfahren beantragt (2. Planänderung).
Raumbezug
Zuständige Behörde
Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland
Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart / Referat 24) bzw. Auslegungsgemeinden Landeshauptstadt Stuttgart und Leinfelden Echterdingen
Räpplenstr. 17
70191 Stuttgart
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Im Planfeststellungsverfahren findet vom 26.04.2021 bis 29.04.2021 ein Erörterungstermin statt. Die weiteren Informationen und Unterlagen können hier abgerufen werden: