Planänderungsverfahren S 13, Planfeststellungsabschnitt 1 "Troisdorf bis Sankt Augustin"

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Planänderungsverfahren gem. § 76 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. §§ 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für den Ausbau der S-Bahnstrecke der S 13 von Troisdorf bis Bonn-Oberkassel für den Planfeststellungsabschnitt 1

Die DB Netz AG plant eine neue ca. 13 km lange S-Bahnstrecke zwischen Troisdorf und Bonn-Oberkassel, die in 5 Planfeststellungsabschnitte unterteilt wurde.

Für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 hat das Eisenbahn-Bundesamt am 08.10.2008 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der PFA 1 liegt in dem Gebiet der Städte Troisdorf und Sankt Augustin. Er ist ca. 2,5 km lang und beginnt östlich der Bahnüberführung Blücherstraße. Der Planfeststellungsabschnitt endet nördlich der Straßenüberführung "Auf der Mirz" in Sankt Augustin - Menden. Der Planfeststellungsbeschluss für diesen PFA ist in Bestandskraft erwachsen und begründet für die DB Netz AG das Baurecht. Mit dem Bau des PFA 1 ist bereits im Frühjahr 2017 begonnen worden.

Aufgrund der im Folgenden aufgeführten Umplanungen hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt den Antrag auf Durchführung eines Planänderungsverfahrens gestellt.

Die Umplanungen finden im Bereich von Bau-km 3,028 bis 3,983 statt und beinhalten folgende Änderungen:

Infolge einer Änderung des Betriebskonzeptes soll die vormals geplante Wendeanlage in Friedrich-Wilhelms-Hütte entfallen. Dadurch wird das vorgesehene Sickerbecken in seiner Lage in geringem Umfang verändert.

An der Straßenüberführung Mendener Straße ist eine Vergrößerung der lichten Höhe vorgesehen. Dadurch wird das Bauwerk höher und die Straße und Böschungen müssen auf der notwendigen Länge angepasst werden.

Weiterhin soll ein Teil der vorgesehenen Baustraßen verbreitert werden, so dass auch Fuß- und Radverkehr bzw. landwirtschaftlicher Verkehr geführt werden kann.

Aufgrund zukünftiger Planungen des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen zum Ausbau der Bundesautobahn A 560 soll die Überführung der A 560 über die Bahnstrecke schon jetzt durch ein Brückenbauwerk in ausreichender Breite für einen 7-streifigen Ausbau der A 560 ausgelegt werden. Der 7-streifige  Ausbau der Autobahn erfolgt aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. Für die bauzeitliche Verkehrsführung der A 560 ist zeitweise eine Behelfsbrücke nördlich der A 560 erforderlich. Bedingt durch den notwendigen Neubau des Bauwerks muss gleichzeitig auch die Fahrbahn Nord der A 560 baulich angepasst werden. Die Länge des Straßenumbaubereiches in Fahrtrichtung Siegburg ist mit 1930 m und in Fahrtrichtung Köln mit 1000 m vorgesehen.

Der Fuß- und Radweg bei der Autobahnbrücke soll nach Osten verschoben werden, um ausreichend Platz für einen Sicherheitsraum und Rettungsweg für die Bahnstrecke zu schaffen.

Zur Kompensation der zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft werden weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt.

Von diesem Planänderungsverfahren sind Grundstücke betroffen in  

  • der Stadt Troisdorf, Gemarkung Troisdorf,
  • der Stadt Sankt Augustin, Gemarkung Niedermenden
  • der Stadt Sankt Augustin, Gemarkung Obermenden.

Während der Baumaßnahmen muss mit Baulärm gerechnet werden.

Raumbezug

inländisch
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln)

Werkstattstraße 102
50733 Köln
Deutschland

Stadt Troisdorf

Kölner Straße 176

53840 Troisdorf

oder

Stadt Sankt Augustin

Markt 1

53757 Sankt Augustin

oder

Bezirksregierung Köln

Dezernat 25

Zeughausstraße 2-10

50667 Köln

DB Netz AG

Hermann-Pünder-Straße 3
50679 Köln
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Offenlage in der Stadt Troisdorf

Stadt Troisdorf
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Deutschland

Montag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 19:00 Uhr
Dienstag - Freitag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten auch mittwochvormittags möglich ist

3. Obergeschoss, Gebäudeteil C

Offenlage in der Stadt Sankt Augustin

Stadt Sankt Augustin
Technisches Rathaus
An der Post 19
53757 Sankt Augustin
Deutschland

Montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18 Uhr
Dienstags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16 Uhr
Freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

1. Obergeschoss im Fachdienst 6/10/1 (Stadtplanung)

Verfahrensinformationen und -unterlagen