Knoten Hamburg Paket 1, Maßn. 2 Meckelfeld, PFA 1 Nds
Die DB Netz AG plant die Entflechtung der Güterverkehrsströme im Bereich des Bahnhofs Hamburg-Harburg bzw. im Bereich nördlich des Rbf Maschen, Abzweig Meckelfeld. Der PFA 1 stellt den niedersächsischen Teil des zwei-geteilten Gesamtvorhabens „Knoten Hamburg, Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld“ dar. Daran knüpft der PFA 2 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg an. Die Eisenbahninfrastruktur ist im Bereich Meckelfeld derzeit 6-gleisig ausgebaut, mit jeweils 2 Gleisen für die Strecke 1720 Lehrte – Cuxhaven, Strecke 1255 Maschen Rbf - Hamburg Süd und Strecke 1280 Buchholz – Maschen Rbf – Hamburg. Die Gleise verschwenken und kreuzen sich hier, u.a. um die beiden Güterverkehrsstrecken an den Rbf Maschen anzubinden. Diese Kreuzungen stellen einen Engpass dar, der häufig zu Wartezeiten wegen anderer Zugdurchfahrten führt, insbesondere bei der Ein-/Ausfahrt bzw. der Umfahrung des Rbf Maschen. Ziel dieser Maßnahme ist die Auflösung dieser Kreuzungskonflikte und dadurch eine Kapazitätserhöhung in diesen Streckenabschnitten. Hierzu sollen zwei Gleise aus dem Maschen Rbf neu gebaut werden sowie das bestehende Überwerfungsbauwerk Rönneburg erweitert werden. Dies ermöglicht zeitgleich die Ein-/Ausfahrt nach/von Maschen Rbf und die Umfahrung des Maschen Rbf.
Weitere Maßnahmen sind den Planfeststellungsunterlagen zu entnehmen.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Herschelstraße 3
30159 Hannover
Deutschland
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 51 - Planfeststellung
Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
Zentraler Geschäftsbereich 5
Josef Bussmann
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
Deutschland
Produktionsdurchführung Hamburg
Heidenkampsweg 58
20097 Hamburg
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemeinde Seevetal
Dorle Kordländer
Kirchstraße 11
21218 Seevetal
Deutschland
montags von 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr
dienstags von 08.00 bis 12:00 und von 13:30 bis 18:30 Uhr
mittwochs von 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Gemeinde Seevetal
Bauamt
Raum B 317
Kirchstraße 11
21218 Seevetal
Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt durch Aushang in den gemeindlichen Bekanntmachungstafeln sowie auf der Internetseite der Gemeinde Seevetal (https://www.seevetal.de/gemeindeinformationen/bekanntmachungen).
Stadt Buchholz i. d. Nordheide
Peter Loginowski
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i. d. Nordheide
Deutschland
Montag, Donnerstag, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 08.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Stadt Buchholz i. d. Nordheide
1. Stock des Rathauses – Zimmer 122
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i. d. Nordheide
Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt im Aushangkasten der Gemeindeverwaltung auf der Internetseite der Stadt Buchholz i. d. Nordheide (https://www.buchholz.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen).
Deutschland
Deutschland
Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt. Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 28.09.2020 bis zum 11.10.2020 auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten bereitgestellt.