Vorhaben 11 BBPlG: Höchstspannungsleitung Bertikow – Pasewalk
Der Vorhabenträger 50Hertz plant eine Freileitung zur Übertragung von 380 Kilovolt (kV). Die Leitung soll über eine Länge von rund 32 Kilometern die Umspannwerke Bertikow in Brandenburg und Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern verbinden. Auf der geplanten Strecke ist bereits eine Hochspannungsleitung mit 220 kV aus den 1950er-Jahren vorhanden. Diese soll nach Inbetriebnahme der leistungsfähigeren 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben11.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland
Heidestraße 2
10557 Berlin
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 26.10.2020 bis einschließlich 25.11.2020 gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Die Unterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie ab dem 26.10.2020 im Internet unter www.netzausbau.de/beteiligung11.
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Bertikow - Pasewalk hat die Bundesnetzagentur ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert die Bundesnetzagentur nun mit dem Vorhabenträger 50Hertz, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
Nach § 22 Absatz 6 in Verbindung mit § 10 NABEG ist zu diesem Zweck ein Erörterungstermin vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie führt die Bundesnetzagentur diesen als Online-Konsultation gemäß des § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch. Im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 13. Juli 2021 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Die Teilnahmeberechtigten werden von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die weiteren Details informiert.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat zur Vorbereitung der Online-Konsultation zunächst die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen erwidert. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin sowohl die Argumente als auch die Erwiderungen gesichtet und in einer Synopse zusammengefasst.
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Oktober 2021 die vom Vorhabenträger 50Hertz beantragte Trasse planfestgestellt. Der Vorhabenträger kann nun mit der Errichtung des Vorhabens beginnen.
Weitere Informationen können Sie der angehängten Bekanntmachung entnehmen.