Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock

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Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • - Genehmigung der Vertiefung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock für 15 m
  •    tiefgehende Schiffe und die anschließende Unterhaltung des Fahrwassers;
    - Genehmigung der Umlagerung von ca. 20.000 m3 belasteten Sedimente aus der    
  •   Unterhaltungsbaggerung des bestehenden Fahrwassers in die aufgegebene Dockgrube 
  •   der ehemaligen Neptunwerft;
    - die Erweiterung der Baggergutumlagerungsfläche KS 552a um ca. 66 ha;
    - die Festsetzung der Art der erforderlichen Kompensationsmaßnahme sowie
    - die Festsetzung der Kompensationsmaßnahme „Polder Werre“ als Ausgleich für Eingriffe in
       den Naturhaushalt.

Raumbezug

inländisch
Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers

Zuständige Behörde

Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund
Wamper Weg 5
18439 Stralsund
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Stadt Ostseebad Kühlungsborn
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Ostseeallee 20
18225 Kühlungsborn
Deutschland

Montag:           09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:         09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:         Geschlossen

Donnerstag:    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag:            09.00 - 12.00 Uhr

Auslegung Hansestadt Rostock

Hansestadt Rostock - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
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Neuer Markt 3
18055 Rostock
Deutschland

Montag             9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag             9:00 – 13:00 Uhr

1. Obergeschoss, Auslegungsraum 218

Auslegung Gemeinde Ostseebad Graal-Müritz

Gemeinde Ostseebad Graal-Müritz
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Ribnitzer Straße 21
18181 Graal-Müritz
Deutschland

Dienstag:         9 – 11.30 Uhr und 13– 18 Uhr

Donnerstag:    9 – 12 Uhr und 14– 17 Uhr

Auslegung Gemeinde Bad Doberan

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Severinstraße 6
18209 Bad Doberan
Deutschland

Dienstag:         9 – 12 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag:    9 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr

Freitag:            9 – 11.30 Uhr

Montag und Mittwoch: Geschlossen

Verfahrensinformationen und -unterlagen