Stuttgart 21 PFA 1.3b "Gäubahnführung"/Planänderungsverfahren

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Allgemeine Informationen

Planänderungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Planfeststellungsabschnitt 1.3b "Gäubahnführung" des Projektes "Aus- und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg im Bereich Stuttgart - Wendlingen mit Flughafenanbindung"

Das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 1.3b wurde im Juni 2017 eingeleitet.

Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b umfasst die Anbindung der Gäubahntrasse über die Rohrer Kurve und den Flughafen Stuttgart an die planfestgestellte Neubaustrecke auf den Fildern (PFA 1.3a). 

Der Vorhabenträger hat im Zuge des Verfahrens ein Planänderungsverfahren beantragt. Die Planänderungen beziehen sich unter anderem auf die Überarbeitung des Schall- und Erschütterungsgutachtens, die Verlegung des "Bodenlagers Oberaichen", Änderungen im Bereich der Einschleifung zum sog. 3. Gleis sowie auf eine Änderung der Bauweise und des Baulogistikkonzeptes im Bereich der Flughafenkurve.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Stuttgart

Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland

Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart/Referat 24) bzw.

Auslegungsgemeinden Landeshauptstadt Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern, Sindelfingen und Schechingen

Vorhabenträger

DB Netz AG, vertreten durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH

Räpplenstr. 17
70191 Stuttgart
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Verfahrensinformationen und -unterlagen