Stuttgart 21 PFA 1.3b "Gäubahnführung"/Planänderungsverfahren
Allgemeine Informationen
Das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 1.3b wurde im Juni 2017 eingeleitet.
Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b umfasst die Anbindung der Gäubahntrasse über die Rohrer Kurve und den Flughafen Stuttgart an die planfestgestellte Neubaustrecke auf den Fildern (PFA 1.3a).
Der Vorhabenträger hat im Zuge des Verfahrens ein Planänderungsverfahren beantragt. Die Planänderungen beziehen sich unter anderem auf die Überarbeitung des Schall- und Erschütterungsgutachtens, die Verlegung des "Bodenlagers Oberaichen", Änderungen im Bereich der Einschleifung zum sog. 3. Gleis sowie auf eine Änderung der Bauweise und des Baulogistikkonzeptes im Bereich der Flughafenkurve.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland
Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart/Referat 24) bzw.
Auslegungsgemeinden Landeshauptstadt Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern, Sindelfingen und Schechingen
Vorhabenträger
Räpplenstr. 17
70191 Stuttgart
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
LHS Stuttgart Leinfelden-Echterdingen,
Filderstadt, Ostfildern,
00000 Sindelfingen, Schechingen
Deutschland
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Im Planfeststellungsverfahren findet vom 26.04.2021 bis 29.04.2021 ein Erörterungstermin statt. Die weiteren Informationen und Unterlagen können hier abgerufen werden: