Standort-Zwischenlager in Brokdorf - Aufbewahrung von Brennelementen in Transport- und Lagerbehältern TN 24 E
Allgemeine Informationen
Mit Schreiben vom 02.11.2004 und 07.11.2017 haben die E.ON Kernkraft GmbH und die Kernkraftwerk Brokdorf GmbH für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (ZL-KBR) die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf auch in Transport- und Lagerbehältern der Bauart TN® 24 E beantragt. Insgesamt sollen bis zu zehn dieser Behälter im ZL-KBR aufbewahrt werden.
Die beantragte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf in Transport- und Lagerbehältern der Bauart TN® 24 E stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) für das ZL-KBR dar. Für das beantragte Änderungsvorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.
Die E.ON Kernkraft GmbH wurde mit Wirkung zum 01.07.2016 in die PreussenElektra GmbH (PEL) umfirmiert.
Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland
Vorhabenträger
Tresckowstraße 5
30457 Hannover
Deutschland