Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Horb am Neckar, Fels- und Hangsicherungsmaßnahme ‚Horb 2‘, Bahn-Kilometer 62,500 bis 63,315 der Strecke 4860 Stuttgart-Horb
Gegenstand des Vorhabens ist die Sicherung eines Felshangs an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Der zu sichernde Hang verläuft entlang der Eisenbahnstrecke 4860 Stuttgart – Horb am Neckar in den Gemeinden Eutingen im Gäu und Horb am Neckar im Landkreis Freudenstadt nördlich der Gemeinde Mühlen am Neckar in dem Abschnitt von Bahn-km 62,500 bis Bahn-km 63,315 rechts der Bahn. Die steilen Hangabschnitte sollen mittels einer Drahtnetzverhängung und einer Fangschürze im oberen Hangbereich gesichert werden.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Südendstraße 44
76135 Karlsruhe
Deutschland
Schwarzwaldstraße 86
76187 Karlsruhe
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Eisenbahn-Bundesamt
Südendstraße 44
76135 Karlsruhe
Deutschland
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG). Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse Kanzlei-Sb1-kar-stg@eba.bund.de zur Verfügung.