Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Horb am Neckar, Fels- und Hangsicherungsmaßnahme ‚Horb 2‘, Bahn-Kilometer 62,500 bis 63,315 der Strecke 4860 Stuttgart-Horb

4806

Gegenstand des Vorhabens ist die Sicherung eines Felshangs an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Der zu sichernde Hang verläuft entlang der Eisenbahnstrecke 4860 Stuttgart – Horb am Neckar in den Gemeinden Eutingen im Gäu und Horb am Neckar im Landkreis Freudenstadt nördlich der Gemeinde Mühlen am Neckar in dem Abschnitt von Bahn-km 62,500 bis Bahn-km 63,315 rechts der Bahn. Die steilen Hangabschnitte sollen mittels einer Drahtnetzverhängung und einer Fangschürze im oberen Hangbereich gesichert werden.

Raumbezug

inländisch
UVP-Kategorie:
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Karlsruhe

Südendstraße 44
76135 Karlsruhe
Deutschland

DB InfraGO AG

Schwarzwaldstraße 86
76187 Karlsruhe
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentliche Bekanntmachung

Eisenbahn-Bundesamt
Südendstraße 44
76135 Karlsruhe
Deutschland

Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG). Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse Kanzlei-Sb1-kar-stg@eba.bund.de zur Verfügung.

Verfahrensinformationen und -unterlagen