Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung zum geplanten Windenergiegebiet “Doordewind” in der niederländischen AWZ der Nordsee

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Bekanntmachung des BSH zur grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten Windenergiegebietes "Doordewind" in der niederländischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee

Das niederländische Ministerium für Klimapolitik hat Deutschland am 23.12.2024 den Bericht über den Umfang und Detaillierungsgrad  zur Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Windenergiegebiet „Doordewind“ in der niederländischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee übersandt. Das Windenergiegebiet liegt etwa 85 km nördlich der niederländischen Watteninsel Ameland und grenzt an die AWZ von Deutschland.

Die Flächenaufteilung ist noch nicht bekannt, die Fläche des Gebiets wurde vorläufig auf ca. 200 km2 festgelegt. Im Windenergiegebiet sind ein oder zwei Windparks mit einer Nennleistung von maximal 2,3 GW geplant.

Raumbezug

ausländisch
UVP-Kategorie:
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

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20359 Hamburg
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O31 Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen

Stellungnahmen oder Widersprüche sind spätestens bis einschließlich 4. März 2025 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. 

Ministerie van Klimaat en Groene Groei Directoraat-generaal Klimaat & Energie [ Directie Realisatie Engergietransitie ]

Postbus20401
2500 EK Den Haag
Niederlande

Öffentlichkeitsbeteiligung

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