Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung zum geplanten Windenergiegebiet “Doordewind” in der niederländischen AWZ der Nordsee
Das niederländische Ministerium für Klimapolitik hat Deutschland am 23.12.2024 den Bericht über den Umfang und Detaillierungsgrad zur Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Windenergiegebiet „Doordewind“ in der niederländischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee übersandt. Das Windenergiegebiet liegt etwa 85 km nördlich der niederländischen Watteninsel Ameland und grenzt an die AWZ von Deutschland.
Die Flächenaufteilung ist noch nicht bekannt, die Fläche des Gebiets wurde vorläufig auf ca. 200 km2 festgelegt. Im Windenergiegebiet sind ein oder zwei Windparks mit einer Nennleistung von maximal 2,3 GW geplant.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Stellungnahmen oder Widersprüche sind spätestens bis einschließlich 4. März 2025 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben.
Postbus20401
2500 EK Den Haag
Niederlande
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 und 13:00–15:00
Freitag 08:30–11:30 und 13:00–14:00
Dienstag geschlossen
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00
Dienstag 09:00–16:00
Freitag 09:00–14:30 Uhr