Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt C1 (Osterath - Rommerskirchen)

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Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG):

Die genehmigte Höchspannungsleitung (380 kV) des Vorhabens Osterath - Philippsburg des Abschnitts C1 (Osterath - Rommerskirchen) beginnt im Rhein-Kreis-Neuss am südlichen Rande der Gemeinde Meer­busch, am Netz­verknüpfungs­punkt Osterath. Er verläuft in süd­südwestlicher Richtung, wo er die Gemeinden Kaarst und Neuss durchquert. Danach quert er die Gemeinde Greven­broich auf gut zwei Kilo­metern Länge am östlichen Rand, woraufhin er durch die Gemeinden Dormagen und Rommers­kirchen verläuft. Abschließend führt er entlang der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis durch die Gemeinden Pulheim, Rommers­kirchen und Bergheim. Der Abschnitt endet am Umspann­werk Rommers­kirchen auf dem Gebiet der Gemeinde Berg­heim. Die Unter­lagen sehen einen Trassen­korridor für die Anbindungs­leitung vor, welche den für den Betrieb der Strom­leitung erforder­lichen Konverter an den Netz­ver­knüp­fungs­punkt sowie an die Gleich­strom­leitung anbindet. Hierfür ist bei der Umspann­anlage in Meerbusch-Osterath eine Erweiterung des Trassen­korridors auf der östlichen Seite vorgesehen.

Raumbezug

inländisch
UVP-Kategorie:
Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Zuständige Behörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland

• elektronisch vorzugsweise per Onlineformular
(Link unter www.netzausbau.de/vorhaben2-c1)
• per E-Mail Vorhaben2@bnetza.de
• schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801,
Postfach 8001, 53105 Bonn
(Betreff: Vorhaben 2 Abschnitte C1)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG

Online-Auslegung
Deutschland

Die Unterlagen sind  ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2.