Modernisierungsmaßnahmen der Republik Polen an der Oder

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Verfahren zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des geplanten Projekts mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder im Rahmen des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel“

Das Vorhaben sind die Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder, die zur Realisierung im Rahmen des Projekts zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel vorgesehen sind (PHEOW).

Die Arbeiten, die Gegenstand des vorliegenden Berichtes sind und im Rahmen der Komponente 1 PHEOW ausgeführt werden, unterteilen sich in zwei Phasen:

PHASE I – Die Modernisierungsarbeiten an der Oder zur Gewährleistung des Eisbrechens im Winter;

PHASE II – Modernisierung der Regelungsbauwerke an der Grenzoder.

Arbeitsumfang:

Die für die Phase I geplanten „Modernisierungsarbeiten an der Oder zur Gewährleistung des Eisbrechens im Winter“ sind für folgende Strecken der Oder vorgesehen:

  1. Strecke: km 581,0 - 585,7 – Gebiet der Stadt Słubice
  2. Strecke: km 604,0 - 605,0 – Gebiet der Stadt Górzyca – Reitwein
  3. Strecke: km 613,5 - 614,7 – Gebiet der Stadt Kostrzyn nad Odrą
  4. Strecke: km 645,5 - 654,0 – Gebiet der Stadt Gozdowice – Stara Rudnica
  5. Strecke: km 654,0 - 663,0 – Gebiet der Stadt Stara Rudnica  – Osinów Dolny

Im Rahmen der Phase I sind die Modernisierungsarbeiten an der Oder auf Strecken mit einer Gesamtlänge von ca. 24,4 km.

Die für die Phase II geplanten „Modernisierung der Regelgebäude an der Grenzoder“ sind für folgende Strecken der Oder vorgesehen:

  1. Strecke: km 600,4 - 604,0
  2. Strecke: km 605,0 - 613,5
  3. Strecke: km 614,7 - 617,6
  4. Strecke: km 668,0 - 683,0 – Gebiet der Stadt Piasek

Im Rahmen der Phase I sind die Modernisierungsarbeiten an der Oder auf Strecken mit einer Gesamtlänge von ca. 30,0 km.

Insgesamt sind im Rahmen der Phasen I und II Regulierungs-, Umbau- und Abrissarbeiten der Regelungsbauwerke auf einer Länge von ca. 54,4km entlang des Flusses geplant, d.h. 58% der in dem Abkommen erwähnten Schwachstellenbereichen (54,4 km von 94,4 km) werden modernisiert.

Im Übrigen wird auf die Unterlagen des Vorhabenträgers verwiesen.

Raumbezug

inländisch
UVP-Kategorie:
Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers

Zuständige Behörde

  • Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska, ul. Teofila Firlika 20, 71-637 Szczecin POLEN

und zusätzlich parallel an:

  • Generalna Dyrekcja Ochrony Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa, POLEN (bzw. hier auch in elektronischer Form möglich: paulina.rumierz@gdos.gov.pl)
Państwowe Gospodarstwo Wodne Wody Polskie, Regionalny Zarząd Gospodarki Wodnej w Szczecinie

ul. Tama Pomorzańska 13 A
70-030 Szczecin
Polen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen
Auslegung in Frankfurt Oder

• Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Dezernat Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt - Bauamt
Stadtverw. Frankfurt (Oder) Dez. Stadtentw., Bauen, Umw.
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland

+49 335 552 6107

Montag            von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Dienstag         von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

            Mittwoch         von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Donnerstag     von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Freitag             von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Auslegung in Uckermark

Landkreis Uckermark, Landwirtschafts- und Umweltamt
LK Uckermark Landw. u. Umweltamt
Karl-Marx-Straße 1, Haus 1
17291 Prenzlau
Deutschland

Montag und Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr

Dienstag:        von 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr  

Freitag:            von 08.00-11.30 Uhr

Auslegung in Barnim

• Landkreis Barnim, Dezernat für Kreisentwicklung, Strukturentwicklungs- und Bauord-nungsamt
LK Barnim Fr. Jenichen
Paul-Wunderlich-Haus, Haus D, 3. Etage im Counterbereich), Am Markt 1
16225 Eberswalde
Deutschland

03334 214 1860

Dienstag         von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

oder nach tel. Vereinbarung (Tel. 03334 214 1860; Frau Jenichen)

Auslegung in Märkisch-Oderland

Landkreis Märkisch-Oderland, Wirtschaftsamt
LK Märkisch-Oderland Wirtschaftsamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Deutschland

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:        von 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag:            von 8:00 – 12:00 Uhr

Auslegung in Oder-Spree

Landkreis Oder-Spree
Landkreis Oder-Spree
Haus E, Zimmer 202, Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow
Deutschland

Dienstag und Donnerstag: von 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Auslegung in Frankfurt Oder

• Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Dezernat Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt - Bauamt
Stadtverw. Frankfurt (Oder) Dez. Stadtentw., Bauen, Umw.
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland

+49 335 552 6107

Montag            von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Dienstag         von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

            Mittwoch         von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Donnerstag     von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Freitag             von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Auslegung in Uckermark

Landkreis Uckermark, Landwirtschafts- und Umweltamt
LK Uckermark Landw. u. Umweltamt
Karl-Marx-Straße 1, Haus 1
17291 Prenzlau
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Dienstag:        von 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr  

Freitag:            von 08.00-11.30 Uhr

Auslegung in Barnim

• Landkreis Barnim, Dezernat für Kreisentwicklung, Strukturentwicklungs- und Bauord-nungsamt
LK Barnim Fr. Jenichen
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16225 Eberswalde
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Auslegung in Märkisch-Oderland

Landkreis Märkisch-Oderland, Wirtschaftsamt
LK Märkisch-Oderland Wirtschaftsamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Deutschland

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Dienstag:        von 8:00 – 18:00 Uhr

Freitag:            von 8:00 – 12:00 Uhr

Auslegung in Oder-Spree

Landkreis Oder-Spree
Landkreis Oder-Spree
Haus E, Zimmer 202, Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow
Deutschland

Dienstag und Donnerstag: von 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Auslegung in Frankfurt Oder

• Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Dezernat Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt - Bauamt
Stadtverw. Frankfurt (Oder) Dez. Stadtentw., Bauen, Umw.
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland

+49 335 552 6107

Montag            von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Dienstag         von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

            Mittwoch         von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Donnerstag     von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Freitag             von  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Auslegung in Barnim

• Landkreis Barnim, Dezernat für Kreisentwicklung, Strukturentwicklungs- und Bauord-nungsamt
LK Barnim Fr. Jenichen
Paul-Wunderlich-Haus, Haus D, 3. Etage im Counterbereich), Am Markt 1
16225 Eberswalde
Deutschland

03334 214 1860

Dienstag         von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

oder nach tel. Vereinbarung (Tel. 03334 214 1860; Frau Jenichen)

Auslegung im WSA Eberswalde

Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde
WSA Eberswalde
Schneidemühlenweg 21
16225 Eberswalde
Deutschland

033342760

Montag von 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 09:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Foyer/Erdgeschoss

Verfahrensinformationen und -unterlagen

Die Beschlüsse vom 19. Mai und 6. August 2020 (einschließlich des jeweiligen Antrages) stehen in polnischer Sprache ab dem 16.03.2021 bis einschließlich 30.03.2021 im Internet unter https://www.gdws.wsv.bund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen / Planfeststellung / Planfeststellungsverfahren / „Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder“ zur Verfügung und sind über das UVP-Portal des Bundes (https://www.uvp-portal.de/vorhaben) einsehbar.  

Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt nach § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (im Folgenden PlanSiG) die Auslegung der Entscheidungen. Als weiteres Informationsangebot wird gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 PlanSiG angeboten, bei Bedarf die Beschlüsse vom 19. Mai und 6. August 2020 in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen (Anforderung: schriftlich bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg, per Fax: 0391 2887-3030, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder telefonisch: 0391 2887-3261 oder 0391 2887-3258).

Sämtliche nachfolgend beschriebenen Bekanntmachungen sind über den angegebenen Link zur Seite der GDWS einsehbar.

Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen übersandte mit Schreiben vom 1.7.2021 zwei Bekanntmachungen vom 1.7.2021, aus denen hervorgeht, dass der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Umweltentscheidung abgelehnt wurde sowie dass das Widerspruchsverfahren gegen die Umweltentscheidung nicht fristgemäß beendet werden konnte, sodass als neue Frist der 30.9.2021 festgelegt wurde.

Die GDOŚ übersandte mit Schreiben vom 05.08.2021 eine Bekanntmachung über den Eingang von Anträgen auf erneute Prüfung der Entscheidung der GDOŚ vom 19.06.2021 und die Aussetzung der Vollstreckung des Umweltbescheids der RDOŚ.

Danach erfolgten mehrere Bekanntmachungen, insbesondere zur Verlängerung der Frist zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens gegen o.g. Entscheidung; so die poln. Bek. vom 5.8.21, bekanntgemacht durch Bek. der GDWS vom 17.8.2021 und die poln. Bek. vom 4.10.21, dazu Bek. der GDWS v. 18.10.21. 

Im Januar 2022 übersandte die Republik Polen – GDOŚ die Bekanntmachung vom 03. und vom 04.01.2022, verbunden mit der Bitte, den insoweit beigefügten Bekanntmachungstext in Deutschland bekanntzugeben. Es handelt sich dabei um die Auslegung von Unterlagen in der GDOŚ sowie die Möglichkeit zur Einreichung von Bemerkungen und Anträgen dazu, sowie außerdem um die neue Frist für die Entscheidung im Widerspruchsverfahren gegen die oben genannte Umweltentscheidung. Die GDWS macht diese Bekanntmachungen am 15.2.2022 bekannt.

Die nächste Bekanntmachung der GDOŚ vom 19.1.2022 zur Übergabe einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht wird am 28.2.2022 bekanntgemacht.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 1.3.22 über die poln. Bek. v. 3.2./8.2./8.2. u. 16.2.2022 (Übergabe einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht / Aufhebung der Beschlüsse der RDOŚ vom 19. Mai 2020 und vom 6. August 20220 / Erhebung der Beweismittel im Beschwerdeverfahren gegen den Umweltbescheid der RDOŚ) mit Bekanntgabe der Texte im Zeitraum 5.4. – 19.4,2022.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 17.3.22 über die poln. Bek. vom. 28.2.2022 über die neue Frist für die Erledigung des Widerspruchsverfahrens gegen den Umweltbescheid.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 04.04.22 über zwei poln. Bek. vom. 16.03.2022 über die Mitteilung, dass Beschlüsse zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids zu einem späteren Zeitpunkt ergehen werden.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 17.05.22 über zwei poln. Bek. der RDOŚ vom. 29.4.2022 mit der Mitteilung, dass Beschlüsse zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids zu einem späteren Zeitpunkt ergehen werden sowie über eine Bek. der GDOŚ vom 10.05.2022 über eine Fristverlängerung im Widerspruchsverfahren.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 02.06.22 über zwei poln. Bek. der RDOŚ vom. 19.5.2022 über die Ablehnung der Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 23.06.22 über eine poln. Bek. der GDOŚ vom. 26.5.2022 über die Ablehnung der Heranziehung eines Sachverständigenbeweises im Widerspruchsverfahren gegen den Umweltbescheid.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 7.7.22 über zwei poln. Bek. der GDOŚ vom. 24.6.2022 über die Aufhebung zweier Beschlüsse der RDOŚ vom 16.05.2022.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 10.08.22 über zwei Bek. der RDOS vom 28.07.2022 über die Mitteilung, dass Beschlüsse zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids zu einem späteren Zeitpunkt ergehen werden.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 1.9.22 über eine poln. Bek. der GDOŚ vom. 16.8.2022 über die teilweise Aufhebung / Neuentscheidung bzw. teilweise Aufrechterhaltung des Umweltbescheids der RDOŚ.

Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 05.10.22 über drei Bek. der RDOS vom 26.08., 30.08. und 13.09.2022 über Mitteilungen zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 18.11.22 über 3 Bekanntmachungen der  GDOS v 18., 19. und 28.10.22

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 12.01.2023 über eine Bekanntmachung der  GDOS vom 28.12.2022.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 01.02.2023 über eine Bekanntmachung der  GDOS vom 18.01.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 01.03.2023 über eine Bekanntmachung der  GDOS vom 14.02.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 19.04.2023 über eine Bekanntmachung der  GDOS vom 30.03.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 09.05.2023 über eine Bekanntmachung der  GDOS vom 19.04.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 06.06.2023 über Bekanntmachungden der GDOS vom 09., 10. und 24.05.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 05.07.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 2.6.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 15.08.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 28.7.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 39.8.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 8.8.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 13.10.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 29.9.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 18.12.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 05.12.2023.

Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 18.06.24 über zwei Bekanntmachungen der GDOS vom 13. bzw. 28.05.2024.