BAB 553 Linienbestimmungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) BAB 553 inklusive Rheinquerung zwischen der linksrheinisch verlaufenden BAB 555 und der rechtsrheinisch gelegenen BAB 59

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Das Vorhaben sieht einen 4-streifigen Neubau der BAB 553 vor. Dies beinhaltet eine Rheinquerung südlich von Köln als Tunnel- oder Brückenbauwerk. Darüber hinaus kommt es zum Aus- bzw. /Neubau von zwei Autobahnknotenpunkten. Westlich des Rheins erfolgt der Anschluss an die BAB 555 mit einem neu zu errichtenden Autobahnkreuz Köln-Godorf, östlich des Rheins an die BAB 59 durch den Neubau des Autobahndreiecks Köln-Lind. Der Umfang des Vorhabens beeinflusst alle Schutzgüter des UVPG, insbesondere ist dabei die mögliche Beeinträchtigung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) und mögliche Konflikte mit Störfallanlagen zu erwähnen. Es wird abhängig von den Varianten das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ gequert und ein Teilbereich der „Spicher Seen“ nordwestlich von Troisdorf in Anspruch genommen. Einige vorgeschlagene Varianten verlaufen teilweise im Nahbereich von Anlagen, welche unter die Seveso-III-Richtlinie fallen.

Raumbezug

inländisch
UVP-Kategorie:
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig)

Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland

Referat S3 - Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz

die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig

 a553rheinspange@fba.bund.de 

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung Rheinland, Außenstelle Köln
Deutz-Kalker-Straße 18-26
50679 Köln
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Stadt Wesseling und Stadt Niederkassel

Stadt Wesseling
Alfons-Müller-Platz
Neues Rathaus, Amt für Stadtentwicklung
50389 Wesseling
Deutschland

3. Obergeschoss, Raum 313 

Montag von 08:00 – 16:00 Uhr 
Dienstag von 08:00 – 18:00 Uhr 
Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr 
Donnerstag von 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag von 08:00 – 12:30 Uhr 
Die Einsichtnahme kann während der genannten Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen.

Zusätzlicher Auslegungsort:

Stadt Niederkassel
Rathaus, Stadtplanungsamt
Rathausstraße 19
53859 Niederkassel

Öffnungszeiten des Auslegungsortes
Zimmer 18 

Montag von 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 
Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 
Mittwoch von 08:30 - 12.00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag von 08:30 - 12.00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr 
Freitag von 08:30 - 11:30 Uhr 
Die Stadt Niederkassel bittet, zu den oben genannten Zeiten, grundsätzlich um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen unter folgender Telefonnummer: + 49 2208 9466-800