Geplanter Offshore-Windpark “Elinor” in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee NV-06165-24

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Grenzüberschreitende BöB gem. UVPG Bekanntmachung des BSH zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention für den geplanten Offshore-Windpark "Elinor" in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee, NV-06165-24

Die schwedische Energiebehörde hat Deutschland benachrichtigt, dass RWE Renewables Sweden AB beabsichtigt eine Genehmigung für die Errichtung des Offshore-Windparks „Elinor“ in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee zu beantragen. Der Windpark „Elinor“ soll sich etwa 25 km nordwestlich von Gotland,60 km östlich von Södermanland und 65 km östlich von Kalmar und Östergötland befinden. Die geplante Kapazität beläuft sich auf etwa 3 GW, die von bis zu 200 Turbinen erzeugt wird. Die geplanten Anlagen umfassen auch interne Kabelnetze und bis zu 6 Umspannwerke auf See. 

Raumbezug

ausländisch
UVP-Kategorie:
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

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O31 Windpark Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen

Stellungnahmen oder Widersprüche sind spätestens bis einschließlich 25. Oktober 2024 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. 

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