Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben ABS/NBS Stuttgart-Singen-Grenze Deutschland/Schweiz, Abschnitt Nord PfA 1 - Pfaffensteigtunnel, geschlossene Bauweise bei Stuttgart
Antragsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) des Gäubahnausbaus (ABS/NBS Stuttgart- Singen -Grenze D/CH), Abschnitt Nord. Er betrifft den bergmännisch zu errichtenden Teil des rund 11 km langen Pfaffensteigtunnels (zukünftige Strecke 4706). Es handelt sich um einen zweiröhrigen Eisenbahntunnel mit Schwallbauwerken und Verbindungsbauwerken für den Schienenpersonenverkehr. Der Planungsbereich des Pfaffensteigtunnels liegt südlich der Landeshauptstadt Stuttgart und erstreckt sich vom Flughafen Stuttgart bis zum Anschluss an die Strecke 4860 Stuttgart – Horb östlich der Stadt Sindelfingen.
Für die Umsetzung des Vorhabens werden Baustelleneinrichtungsflächen in der Nähe benötigt. Es sind zudem landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland
Räpplenstr. 17
70191 Stuttgart
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Eisenbahn-Bundesamt
Südendstraße 44
76135 Karlsruhe
Deutschland
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren, § 18 Abs. 3 Satz 2 AEG. Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse pfaffensteigtunnel@eba.bund.de zur Verfügung.