Vorhaben 20 BBPlG: Höchstspannungsleitung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach, Abschnitt 1 (Grafenrheinfeld – Rittershausen)

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Vorhaben 20 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG)

Zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen soll eine bestehende 380-kV-Freileitung um einen zusätzlichen Stromkreis erweitert werden. Der Abschnitt liegt vollständig im Bundesland Bayern. Er beginnt südwestlich von Rittershausen und verläuft zunächst in Richtung Nordosten. Die Stromleitung überspannt nordwestlich von Ochsenfurt den Main sowie die Bundesstraße B 13. Sie verläuft in nördliche Richtung weiter. Im Osten von Theilheim und Rottendorf werden die Bundesautobahnen BAB 3 und BAB 7 sowie die Bundestraße B 8 überspannt. Nordöstlich von Bergtheim werden ein größerer Gehölzbestand sowie ein kleines Waldgebiet gequert. Südwestlich von Grafenrheinfeld überspannt die Höchstspannungsleitung erneut den Main sowie randlich das Garstadter Holz. Die Leitung endet schließlich im Umspannwerk Grafenrheinfeld.

Raumbezug

inländisch
Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Zuständige Behörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland

• elektronisch vorzugsweise per Onlineformular 
(Link unter www.netzausbau.de/vorhaben20-1)
• per E-Mail an Beteiligung20@BNetzA.de
• schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 802, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 20, Abschnitt 1)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG

Deutschland

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt zudem gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 20.03.2023.

Erörterungstermin in Grafenrheinfeld

Kulturhalle Grafenrheinfeld
Hermasweg 1a
97506 Grafenrheinfeld
Deutschland

23. - 24.08.2023

Deutschland

Verfahrensinformationen und -unterlagen