Geplanter Offshore-Windpark “Neptuni” in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee NV-06044-24

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Grenzüberschreitende BöB gem. UVPG Bekanntmachung des BSH zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten Offshore-Windparks “Neptuni” in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee NV-06044-24

Die schwedische Energiebehörde hat Deutschland benachrichtigt, dass der Projektentwickler, RWE Offshore Neptuni AB, beabsichtigt, eine Genehmigung für die Errichtung eines OWF in der SEZ etwa 12 km nordöstlich der Insel Öland und etwa 26 km westlich von Gotland zu beantragen.

Das Gebiet für den OWF Neptuni erstreckt sich über ca. 231 km2 und liegt teilweise in den schwedischen Hoheitsgewässern und teilweise in der schwedischen Wirtschaftszone. Der Windpark soll aus bis zu 110 Turbinen mit einer Gesamtkapazität von etwa 1600 MW und einer jährlichen Stromerzeugung von 6,4 TWh bestehen.

Der OWF Neptuni wird auch ein internes Kabelnetz, Messmasten und bis zu drei Umspannwerke und/oder Konverterstationen umfassen. Die maximale Höhe jeder Windturbine wird 360 m über dem Meeresspiegel betragen

Raumbezug

ausländisch
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

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O31 Windpark Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen

Stellungnahmen oder Widersprüche sind spätestens bis einschließlich 18. September 2024 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. 

 

 

RWE Offshore Neptuni AB

RWE Offshore Neptuni AB
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