Planänderung BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk „Schmedehausener Straße“

4397

Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 20.07.2023, eingegangen am 27.07.2023, hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens) eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes für das Vorhaben Ersatzneubau Schmedehausener Straße beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der Ersatzneubau eines Überführungsbauwerks (Schmedehausener Straße) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung des Überführungsbauwerks an den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 mit Beschluss der Bezirksregierung Münster vom 07.06.2018. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich.

Dieses Ergebnis wurde am 14.08.2024 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt.

Sicht vom Standstreifen einer Fahrtrichtung der Bundesautobahn 1 auf die Queransicht des Brückenbauwerks Schmedehausener Straße mit beidseitig flankierender Gehölzstruktur entlang der Bundesautobahn.
Das Brückenbauwerk Schmedehausener Straße befindet sich auf dem Stadtgebiet von Greven, Kreis Steinfurt, nördlich des Rastplatzes „Maestruper Brook“ und südlich des Rastplatzes „Kroner Heide“.

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn)

Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76
53123 Bonn
Deutschland

Vorhabenträger

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

Dokument