Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung des Offshore Windpark “Outer Dowsing Offshore Wind” in der britischen ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Nordküste Englands
Die britische Regierung hat Deutschland benachrichtigt, dass GTR4 Limited einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung des Offshore Windpark “Outer Dowsing Offshore Wind” in der britischen ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Nordküste Englands, etwa 54 km vor der Küste von Lincolnshire in der britischen ausschließlichen Wirtschaftszone gestellt hat. Das Projekt hat eine installierte Gesamtkapazität von 1,5 GW.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Stellungnahmen sind spätestens bis einschließlich 31. Juli 2024 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben.
Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de dajana.ruge@bsh.de
Stellungnahmen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/ des Einwenders/ Organisation enthalten.
GTR4 Limited Outer Dowsing Offshore Wind
20 Birchin Lane
London
EC3V 9DU
Vereinigtes Königreich
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00
Dienstag 09:00–16:00
Freitag 09:00–14:30 Uhr
Erdgeschoss
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 und 13:00–15:00
Freitag 08:30–11:30 und 13:00–14:00
Dienstag geschlossen