Stuttgart, Rückbau Gleisvorfeld Stuttgart Hauptbahnhof (Hbf), Betriebsgleise
Der Bereich der zum Rückbau vorgesehenen, vorhandenen Bahnanlagen umfasst in der beantragten Planfeststellung das Teilgebiet B und erstreckt sich über den Bereich der Abstellung und der Betriebsgleise Richtung Feuerbach und Bad Cannstatt („Betriebsbogen“) mit Ausnahme der bereits in den PFA 1.1 und 1.5 des Projekts Stuttgart 21 planfestgestellten Rückbauflächen. Der Antrag umfasst auf den oben genannten Flächen den Rückbau aller Schienen sowie Oberleitungs-, Signal- und elektrotechnischen Anlagen oberhalb der vorhandenen Fundamente. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Stuttgart beansprucht.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland
Presselstrasse 17
70191 Stuttgart
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Landeshauptstadt Stuttgart
Eberhardstr. 10
70173 Stuttgart
Deutschland
am Montag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
am Dienstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
am Mittwoch von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
am Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
am Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Amt für Stadtplanung und Wohnen – Planauslage -
Erdgeschoss. Zimmer 003