Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt E2 (Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz)

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Allgemeine Informationen

Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG)

Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…) Der Abschnitt zwischen Landesgrenze NRW/RLP und Punkt Koblenz ist ein etwa 44 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-e2.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Zuständige Behörde

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland

  • elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular (https://www.netzausbau.de/Vorhaben2-e2)
  • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt E2)

Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt. Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung.

Vorhabenträger

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG

Deutschland

Die Unter­lagen werden  aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2.

Verfahrensinformationen und -unterlagen