Transportbehälterlager (TBL) Gorleben - Erweiterung des baulichen Schutzes
Allgemeine Informationen
Mit Schreiben vom 20.05.2011 beantragte die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, für das Transportbehälterlager (TBL) Gorleben den baulichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) zu erweitern. Diesem Antrag trat die Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG) bei. Seit dem 01.08.2017 ist anstelle der GNS die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Vorhabenträgerin.
Die beantragte Erweiterung des baulichen Schutzes stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) für das TBL Gorleben dar. Für das Vorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz in der bis zum 28. Juli 2017 geltenden Fassung (im Folgenden: UVPG a. F.) durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 3e Abs. 1 Nr. in Verbindung mit § 3c UVPG a. F. hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.
Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland
Vorhabenträger
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland