Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage A 100/ Abschnitt-Nr. 90/ Station: 4,994 / Richtungsfahrbahn Nord Bau-km 0+019,353 bis Bau-km 0+517,232 / Richtungsfahrbahn Süd Bau-km 0+020,000 bis Bau-km 0+445,992 in Berlin

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Allgemeine Informationen

BAB 100 Ersatzneubau Westendbrücke in neuer Lage

Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES) – im Folgenden Vorhabenträgerin – hat mit Datum vom 19.12.2023, eingegangen am 28.12.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt, Standort Hannover, – im Folgenden Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde – die Zulassung des oben aufgeführten Vorhabens beantragt.
Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach den §§ 17 ff., 24 Abs. 16 Satz 1 und 3 FStrG i. V. m. §§ 72 bis 78 VwVfG i. V. m. §§ 18, und 19 UVPG durchgeführt.
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau der bestehenden Westendbrücke und anschließender betroffener Bauwerke über die Anlagen der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bundesautobahn 100 zwischen den Anschlussstellen (AS) Kaiserdamm und Spandauer Damm unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der A 100 sowie der Abbruch der bestehenden Westendbrücke.
Im Einzelnen umfasst das Vorhaben folgende wesentliche Bestandteile: 

  • Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage mit neuem Verflechtungsstreifen zwischen AS Kaiserdamm und AS Spandauer Damm;
  • Umbau/ Anpassung der Richtungsfahrbahn Süd (RF Süd) mit Verschwenkung nach Westen im Bereich Luisenfriedhof II;
  • Rückbau der vorhandenen Westendbrücke einschließlich der Anschlussbereiche und der betroffenen Rampen im Zuge der RF Nord sowie Abbruch und Ersatzneubau diverser Stützbauwerke (8 Stützwände/Kastenbauwerke) und Abbruch und Wiederherstellung der Straßenentwässerungsanlagen einschließlich Herstellung eines neuen Versickerungsbeckens;
  • Verlängerung/Anpassung der Friedhofsmauer (Luisenfriedhof II);
  • Umbau/Anpassung Weg am Friedhof und Lerschpfad;
  • Umverlegung vorhandener Leitungen und Kabel;
  • Lärmschutzmaßnahmen;
  • Anpassung der vorhandenen Bahnanlagen im Querungsbereich mit der A 100; Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) mit Maßnahmen, u. a. zum Ausgleich der Flächenbeanspruchung Luisenfriedhof II im Bereich der Baumaßnahme auf dem Luisenfriedhof II und III sowie trassenfern im Bereich Teufelsberg.

Eine Veränderung der Straßennetzgestaltung oder eine Kapazitätserhöhung durch zusätzliche durchgehende Fahrstreifen an der A 100 sind im Rahmen des Vorhabens nicht vorgesehen.
Die Vorhabenträgerin hat für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 9 Abs. 4 i.V.m. 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Hierzu hat die Vorhabenträgerin insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt:

Erläuterungsbericht mit Synopse Variantenuntersuchung, Übersichtskarte und -lageplan, Lagepläne, Höhenplan, Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen, Landschaftspflegerische Maßnahmen, Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis, Regelungsverzeichnis, Widmung/Umstufung/Einziehung, Straßenquerschnitt, Bauwerksskizzen, sonstige Pläne (Leitungsplan, Bauphasenplan, Beleuchtungsplanung, Bahntechnische Unterlagen), Immissionstechnische Untersuchungen (Schalltechnische Untersuchung, Luftschadstoffgutachten, Gutachten zum Baulärm, Bauzeitlicher Verkehrslärm), Wassertechnische Untersuchungen inklusive Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Bestand und Konflikte, Artenschutzbeitrag, UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG, Geotechnische Untersuchungen, sonstige Gutachten (Bauwerk 28, Sondergutachten Verlegungskonzept Luisenfriedhof II und Gartendenkmalpflegerische Belange), Vorhabenübergreifendes Zauneidechsenkonzept, Verkehrsuntersuchung und Sicherheitsanalyse, Verkehrsplanerische Untersuchung

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Charlottenburg, Flur 1 und 4 (Baumaßnahme, LBP Maßnahmen) und der Gemarkung Grunewald – Forst, Flur 4 (LBP Maßnahme, trassenfern) beansprucht.

Zu sehen ist die Übersichtskarte des Vorhabens auf Basis der Topographische Karte vom Land Berlin, Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im Maßstab 1:25:000 mit in Lila dargestellten Teilabschnitten der BAB 100, BAB 111 sowie BAB 115. Der Vorhabenbereich an der BAB 100 ist in Richtungsfahrbahn Süd und Richtungsfahrbahn Nord mit farblicher Kennzeichnung in Rot des jeweiligen Beginns und Endes der Baustrecken hervorgehoben.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Hannover)

Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
Deutschland

0341-4961 1888
Referat P3

Fernstraßen-Bundesamt, Göttinger Chaussee 76a, 30453 Hannover,Die Einwendungen sind gemäß § 17a Abs. 4 und 7 FStrG über einen der folgenden Wege an das Fernstraßen-Bundesamt zu richten:
elektronisch per E-Mail an BAB100ErsatzneubauWEB@fba.bund.de bzw. per DE-Mail an poststelle@fba-bund.de-mail.de, oder
schriftlich an Fernstraßen-Bundesamt, Göttinger Chaussee 76a, 30453 Hannover,
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungen sollen Namen und eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten. Erfolgen sie schriftlich, müssen sie eigenhändig unterschrieben sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per einfacher E-Mail nicht gesichert und daher für die Übermittlung sensibler Daten (insb. personenbezogene Daten nach Artikel 9 Abs. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) nicht geeignet ist. Für die Übermittlung sensibler personenbezogener Daten steht der Postweg sowie die DE-Mail zur Verfügung.

Fernstraßen-Bundesamt, Standort Hannover

Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
Deutschland

0341-4961 1888
Referat P3

Vorhabenträger

Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES)

DEGES GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung durch elektronische Veröffentlichung: Der Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, wird auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes unter https://medien10.gsb.bund.de/fba/Referat_P3/Westendbrücke/Auslegung.zip vom 29.05.2024 bis 28.06.2024 elektronisch veröffentlicht.

Fernstraßen-Bundesamt
Göttinger Chausse 76a
30453 Hannover
Deutschland

0341-4961 1888

Der Plan wird auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) unter https://medien10.gsb.bund.de/fba/Referat_P3/Westendbrücke/Auslegung.zip ab 29.05.2024 elektronisch veröffentlicht.
Alternativ erreichen Sie die Vorhabensseite über die Internetseite des FBA (https://www.fba.bund.de/) unter der Rubrik „Planfeststellung“, im dort enthaltenen Auswahlbereich „Verfahren/Entscheidungen“ unter Listenansicht, Titel: „BAB 100 Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage“. 
Um auch Personen, die keinen bzw. keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, eine Kenntnisnahme der veröffentlichten Planunterlagen zu ermöglichen, wird Beteiligten auf ihr Verlangen eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, § 17a Absatz 3 Satz 2 FStrG. Das Verlangen ist unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an das Fernstraßen-Bundesamt zu richten (Fernstraßen-Bundesamt, Göttinger Chaussee 76a, 30453 Hannover, BAB100ErsatzneubauWEB@fba.bund.de, 0341-4961 1888). Die Einwendungsfrist verlängert sich hierdurch nicht. 

Verfahrensinformationen und -unterlagen