Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage A 100/ Abschnitt-Nr. 90/ Station: 4,994 / Richtungsfahrbahn Nord Bau-km 0+019,353 bis Bau-km 0+517,232 / Richtungsfahrbahn Süd Bau-km 0+020,000 bis Bau-km 0+445,992 in Berlin

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BAB 100 Ersatzneubau Westendbrücke in neuer Lage

Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), – im Folgenden Vorhabenträgerin – hat mit Datum vom 19.12.2023, eingegangen am 28.12.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt, Standort Hannover, – im Folgenden Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde – die Zulassung des o. a. Vorhabens beantragt. Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach den §§ 17 ff., 24 Absatz 16 Satz 1 und 3 FStrG i. V. m. §§ 72 bis 78 VwVfG durchgeführt. Zur anzuwendenden Fassung des VwVfG wird auf § 24 Absatz 16 FStrG verwiesen.

Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau der bestehenden Westendbrücke und anschließender betroffener Bauwerke über die Anlagen der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bundesautobahn 100 in Berlin (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) zwischen den Anschlussstellen (AS) Kaiserdamm und Spandauer Damm unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der A 100 sowie der Abbruch der bestehenden Westendbrücke.

Im Einzelnen umfasst das Vorhaben folgende wesentliche Bestandteile:

  • Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage mit neuem Verflechtungsstreifen zwischen AS Kaiserdamm und AS Spandauer Damm;
  • Umbau/ Anpassung der Richtungsfahrbahn Süd (RF Süd) mit Verschwenkung nach Westen im Bereich Luisenfriedhof II;
  • Rückbau der vorhandenen Westendbrücke einschließlich der Anschlussbereiche und der betroffenen Rampen im Zuge der Richtungsfahrbahn Nord (RF Nord) sowie Abbruch und Ersatzneubau diverser Stützbauwerke (8 Stützwände/Kastenbauwerke) und Abbruch und Wiederherstellung der Straßenentwässerungsanlagen einschließlich Herstellung eines neuen Versickerungsbeckens;
  • Verlängerung/Anpassung der Friedhofsmauer (Luisenfriedhof II);
  • Umbau/Anpassung Weg am Friedhof und Lerschpfad;
  • Umverlegung vorhandener Leitungen und Kabel;
  • Lärmschutzmaßnahmen;
  • Anpassung der vorhandenen Bahnanlagen im Querungsbereich mit der A 100;
  • Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) mit Maßnahmen, u. a. zum Ausgleich der Flächenbeanspruchung Luisenfriedhof II im Bereich der Baumaßnahme auf dem Luisenfriedhof II und III sowie trassenfern im Bereich Teufelsberg (alle im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin).

Eine Veränderung der Straßennetzgestaltung oder eine Kapazitätserhöhung durch zusätzliche durchgehende Fahrstreifen an der A 100 sind im Rahmen des Vorhabens nicht vorgesehen.

 

Während der einzelnen Bauphasen kommt es zu Verkehrsverlagerungen in das untergeordnete Stadtstraßennetz; in der Sophie-Charlotten-Straße südlich Knobelsdorffstraße kommt es bauphasenbedingt zu Verkehrsmengensteigerungen mit relevanten Pegelerhöhungen. 

Zu sehen ist die Übersichtskarte des Vorhabens auf Basis der Topographische Karte vom Land Berlin, Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im Maßstab 1:25:000 mit in Lila dargestellten Teilabschnitten der BAB 100, BAB 111 sowie BAB 115. Der Vorhabenbereich an der BAB 100 ist in Richtungsfahrbahn Süd und Richtungsfahrbahn Nord mit farblicher Kennzeichnung in Rot des jeweiligen Beginns und Endes der Baustrecken hervorgehoben.

Raumbezug

inländisch
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Hannover)

Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
Deutschland

0341-4961 1888
Referat P3

Fernstraßen-Bundesamt, Göttinger Chaussee 76a, 30453 Hannover,Die Einwendungen sind gemäß § 17a Abs. 4 und 7 FStrG über einen der folgenden Wege an das Fernstraßen-Bundesamt zu richten:
elektronisch per E-Mail an BAB100ErsatzneubauWEB@fba.bund.de  oder
schriftlich an Fernstraßen-Bundesamt, Göttinger Chaussee 76a, 30453 Hannover,
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungen sollen Namen und eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten. Erfolgen sie schriftlich, müssen sie eigenhändig unterschrieben sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per einfacher E-Mail nicht gesichert und daher für die Übermittlung sensibler Daten (insb. personenbezogene Daten nach Artikel 9 Abs. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) nicht geeignet ist. Für die Übermittlung sensibler personenbezogener Daten steht der Postweg sowie die DE-Mail zur Verfügung.

Eine erste elektronische Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgte vom 29.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024. Einwendungen, die bis spätestens einen Monat nach Ablauf der ersten Auslegungsfrist bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eingegangen sind, werden weiterhin berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden. Dies gilt ebenso für bereits eingegangene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wiederholung der Auslegung der Planunterlagen in unveränderter Form erfolgt. Die ursprüngliche Bekanntmachung verliert ihre Gültigkeit und wird durch die unten aufgeführte Bekanntmachung ersetzt.

Fernstraßen-Bundesamt, Standort Hannover

Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
Deutschland

0341-4961 1888
Referat P3
Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES)

DEGES GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

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