BAB 45 Ersatzneubau Talbrücke Ottfingen
ID:
3836
Allgemeine Informationen
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
- Mit Schreiben vom 27.09.2023, eingegangen am 29.09.2023, hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Ottfingen“ zwischen der Anschlussstelle (AS) Freudenberg und der Autobahnkreuz (AK) Olpe-Süd eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht, beantragt. Die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG zur Vorbereitung der Vorprüfung erforderlichen Angaben wurden in Form eingereichter Unterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt am 13.11.2023 vorgelegt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Absatz 4 i. V. m. § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
- Das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 20.12.2023 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt.
Abbildung/Illustration zum Vorhaben
Ort des Vorhabens:
Die Talbrücke befindet sich im Kreis Olpe innerhalb der Gemeinde Wenden nördlich der Ortschaft Ottfingen zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd; Bau-km 91+900 bis 92+875.
Ort des Vorhabens
Verfahrenstyp und Daten
Abschlussdatum:
UVP-Kategorie:
Verkehrsvorhaben
Zuständige Behörde
Verfahrensführende Behörde:
Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn)
Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76
53123 Bonn
Deutschland
Vorhabenträger
Vorhabenträger
Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen
Untere Industriestraße 20
57250 Netphen
Deutschland
Homepage:
Dokument
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