BAB 45 Ersatzneubau Talbrücke Ottfingen

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Allgemeine Informationen

  • Mit Schreiben vom 27.09.2023, eingegangen am 29.09.2023, hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Ottfingen“ zwischen der Anschlussstelle (AS) Freudenberg und der Autobahnkreuz (AK) Olpe-Süd eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht, beantragt. Die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG zur Vorbereitung der Vorprüfung erforderlichen Angaben wurden in Form eingereichter Unterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt am 13.11.2023 vorgelegt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Absatz 4 i. V. m. § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

 

  • Das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 20.12.2023 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt.
Das Bild zeigt den Blick aus Richtung Widerlager unter die Talbrücke auf die Brückenpfeiler und die Regenwasserbehandlungsanlage. Umliegend ist Grünland zu erkennen sowie Wald im Hintergrund des Bildes.
Die Talbrücke befindet sich im Kreis Olpe innerhalb der Gemeinde Wenden nördlich der Ortschaft Ottfingen zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd; Bau-km 91+900 bis 92+875.

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn)

Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76
53123 Bonn
Deutschland

Vorhabenträger