Planfeststellungsverfahren für die Errichtung eines Ruhehafens in Ossenberg (Rhein-km 807,3)
Die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein in Duisburg (Träger des Vorhabens – TdV) beabsichtigt den Neubau eines Ruhehafens in Ossenberg.
Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus
- der Errichtung eines Ruhehafens mit Liegeplätzen für bis zu 39 Binnenschiffe
- der Errichtung eines PKW-Absetzplatzes
- der Anpassung der Hafenzufahrt
- sowie der Herstellung eines Zufahrtsweges für den Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
Raumbezug
Zuständige Behörde
Brucknerstraße 2
55127 Mainz
Deutschland
Einwendungen gegen das Vorhaben und Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen sind zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens 12.02.2024 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendungen bzw. der Stellungnahme, nicht das Datum des Poststempels) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Brucknerstraße 2, 55127 Mainz oder einer der Gemeinden, in denen die Planunterlagen ausliegen, zu erheben.
Postfach 17 04 65
47184 Duisburg
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Deutschland
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Bekanntmachung über den Erörterungstermin für die Errichtung eines Ruhehafens in Ossenberg