2. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren "Fährhafen Sassnitz / Mukran"

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Allgemeine Informationen

Durch die Planänderung erfolgt eine Aufweitung des Trassenabschnittes 1 von km 1 + 800 m bis 0 + 723 m um eine ausreichende Breite von 150 m statt 120 m des Übergangs des äußeren Hafenbereiches zum inneren Hafenbereich zu erhalten. Dadurch vergrößert sich die Fahrinnensohle um etwa 13.100 m². Das zusätzliche Baggergutvolumen beträgt 55.640 m³. Dies hat zur Folge, dass es zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazität der Umlagerungsfläche 5650 kommt. Der Flächenbedarf ändert sich nicht, jedoch kommt es zu einer Erhöhung um 16 cm.

 

Durch diese baulichen Veränderungen verlängert sich die Bauzeit um 6 Tage. Zudem wird die Bauzeit für den seeseitigen Bereich bis zum Ende der 52. Kalenderwoche des Jahres 2023 verlängert werden.

 

Durch die Veränderung des Fahrwasserteils kann die Tagesrichtfeueranlage entfallen, weshalb diese nicht mehr benötigt wird. Dies betrifft sowohl den geplanten Neubau des Untreueres, als auch die Errichtung des Oberfeuers an einem bereits vorhandenen, anderweitig genutzten Gittermast. Die Anlage 24 der Planunterlagen entfällt somit vollständig

Fährhafen Sassnitz / Stadt Sassnitz

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Vorhabenträger

Fährhafen Sassnitz GmbH

Fährhafen Sassnitz GmbH
Im Fährhafen 20
18546 Sassnitz / Neu Mukran
Deutschland

Verfahrensinformationen