9. Planänderung ABS 46/2 PFA 1.1, Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung in Oberhausen
Allgemeine Informationen
Das Vorhaben hat eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung zur Errichtung einer bereits planfestgestellten Stützwand im Zuge des dreigleisigen Ausbaus der Strecke 2270 zum Gegenstand.
Der Neubau der STW 57 teilt sich dabei in zwei Bereiche ein. Der erste Bereich der Stützwand von Bahn-km 2,024 bis Bahn-km 2,184 wird als flachgegründete Winkelstützwand errichtet. Hierzu bedarf es keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Der zweite Bereich der Stützwand von Bahn-km 2,148 bis Bahn-km 2,224 wird aufgrund der dort liegenden Versorgungsleitungen der Open Grid Europe GmbH, der AirLiquide Deutschland GmbH und der Evonik Operations GmbH auf einer Bohrpfahlgründung hergestellt. Für die Bohrpfahlgründung ist eine temporäre Grundwasserabsenkung notwendig. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Bohrpfahlgründung ist Gegenstand des Vorhabens.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Hachestraße 61
45127 Essen
Deutschland
Vorhabenträger
Mülheimer Straße 50
47057 Duisburg
Deutschland