Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Stuttgart, Rückbau Gleisvorfeld Stuttgart Hbf (Hauptbahnhof), Teilgebiet A 2 und EÜ (Eisenbahnüberführung) Wolframstraße
Der Bereich der beantragten Planfeststellung umfasst das gesamte Teilgebiet A2 und erstreckt sich vom Bahnhofskopf des Stuttgarter Hauptbahnhofs bis zur Eisenbahnüberführung (EÜ) Wolframstraße. Der Antrag umfasst den vollständigen Rückbau aller Gleisanlagen, Hochbauten, Stützwände sowie sonstigen baulichen und ausrüstungstechnischen Anlagen. Weiterhin ist der Rückbau der EÜ Wolframstraße Gegenstand des Antrags.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland
Presselstr. 17
70191 Stuttgart
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen - Planauslage -,
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Deutschland
am Montag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
am Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
am Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
am Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr
am Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Erdgeschoss, Zimmer 003