„Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe“, PFA 2 Luetkensallee bis Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein - 2. Planänderung

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„Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe“, Planfeststellungsabschnitt 2, Neubau S-Bahnstrecke 1249, Bau-km 200,000 bis Bau-km 209,567, Änderung Fernbahnstrecke 1120, km 56,597 bis km 47,029 - 2. Planänderung

Die DB Netz AG (Vorhabensträgerin) beabsichtigt, auf der Relation Hamburg Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bad Oldesloe die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb einer neuen S-Bahnlinie S4 herzustellen. Gegenstand des Vorhabens ist, zwischen Hamburg-Hasselbrook und Ahrensburg parallel zu der bestehenden Fernbahnstrecke 1120 (Relation Hamburg – Lübeck) zwei S-Bahngleise mit der neuen Streckennummer 1249 anzulegen. Von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 als eingleisige elektrifizierte S-Bahnstrecke neben der zweigleisigen elektrifizierten Bestandsstrecke 1120 errichtet werden. Im Anschluss an die neue S-Bahn-Verkehrsstation Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 in die Bestandsstrecke 1120 einfädeln, sodass die Fahrzeuge der S-Bahn zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe auf der Bestandsstrecke verkehren können. Des Weiteren ist vorgesehen, fünf neue S-Bahn-Verkehrsstationen (Claudiusstraße, Bovestraße, Holstenhofweg, Am Pulverhof, Ahrensburg-West) zu errichten, die Verkehrsstationen Tonndorf, Rahlstedt, Ahrensburg und Ahrensburg-Gartenholz anzupassen sowie den Bahnhof Wandsbek als Verkehrshalt aufzuheben.

Die Errichtung der Gleise erfordert abschnittsweise die Verschwenkung und Anpassung der Bestandsstrecke, sodass das Vorhaben beiderseits der Bestandstrasse mit Auswirkungen verbunden ist.

Das Vorhaben soll neben der verbesserten Anbindung des Hamburger Ostens und des südöstlichen Teils Schleswig-Holsteins im Schienenpersonennahverkehr auch der Entlastung der Strecke 1120 von Zügen des Regionalbahnverkehrs dienen. Die damit einhergehende Entflechtung der Verkehre auf der Strecke 1120 schafft dort erweiterte Trassenkapazitäten für Züge des Güter-, Fern- und Regionalexpress-Verkehrs.

Auf Grund der Länge der Strecke, der Komplexität der geplanten Baumaßnahmen sowie der administrativen Grenzen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein erfolgt eine Aufteilung in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA):

– PFA 1: Hamburg-Hasselbrook bis Luetkensallee;

PFA 2: Luetkensallee bis Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein;

PFA 3: Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein bis Ahrensburg-Gartenholz.

Wesentlicher Gegenstand des vorliegend verfahrensgegenständlichen PFA 2 sind die an den PFA 1 anschließenden Baumaßnahmen an der bestehenden Strecke 1120 und der neuen Strecke 1249. Die neue S-Bahnstrecke 1249 soll zunächst bis zu der neu anzulegenden Verkehrsstation Holstenhofweg nördlich der Strecke 1120 in Höhe der gleichnamigen Straße geführt werden. Ab circa km 55,700 bis circa km 52,300 der Strecke 1120 wird die Bestandstrasse dieser Strecke für die neue S-Bahnstrecke 1249 genutzt, sodass die Verkehrsstation Tonndorf nach Umbauarbeiten für den S-Bahnbetrieb weiter verwendet werden kann. Dies bedingt zugleich den Neubau der Strecke 1120 durch Anfügung zweier Gleise südöstlich der in diesem Teil zukünftig für den S-Bahnbetrieb genutzten Bestandsgleise. Die neue S-Bahn-Verkehrsstation Am Pulverhof entsteht durch Aufweitung der Gleise der Bestandsstrecke mit einem Mittelbahnsteig in Höhe der gleichnamigen Straße. Von circa km 52,300 der Strecke 1120 (Bau-km 204,300 der Strecke 1249) bis circa km 50,000 der Strecke 1120 (Bau-km 206,500 der Strecke 1249) werden die Gleise der S-Bahnstrecke und der Fernbahnstrecke beidseitig um jeweils eine Gleisachse erweitert. Die Trassenerweiterung kommt auch im Bereich der Umgestaltung der Verkehrsstation Rahlstedt für den S-Bahnbetrieb zum Tragen. Die Umgestaltung umfasst unter anderem die Errichtung eines neuen Mittelbahnsteigs sowie eines Kehrgleises im östlichen Bahnhofsvorfeld. Ab circa km 50,000 der Strecke 1120 (Bau-km 206,500 der Strecke 1249) bis zum östlichen Ende des PFA 2 an der Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein wird die Viergleisigkeit durch die Errichtung zweier S-Bahngleise der Strecke 1249 nordwestlich der Fernbahnstrecke 1120 hergestellt, wofür teilweise Flächen des Naturschutzgebiets Stellmoorer Tunneltal / Höltigbaum in Anspruch genommen werden. Die Flächenbedarfe für die S-Bahntrasse, die abschnittsweise neu zu errichtende Fernbahntrasse sowie die Stations- und Nebenanlagen erfordern die Inanspruchnahme von Flächen, die bisher nicht bahnbetrieblichen Zwecken dienen.

Daneben sind weitere bauliche Anpassungen beiderseits der Strecken 1120 und 1249 vorgesehen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anbindung der vier vorgenannten Verkehrsstationen an das öffentliche Wegenetz sowie um Anpassungen bahnparalleler und -kreuzender Verkehrswege.

Weiterhin sollen sämtliche Bahnübergänge aufgelassen und zurückgebaut werden. Dies betrifft den Bahnübergang Jenfelder Straße, der ersatzlos aufgehoben wird, den Bahnübergang Am Pulverhof, der durch eine Personenunterführung ersetzt wird, sowie den Bahnübergang Nornenweg, der durch eine Straßenüberführung ersetzt wird. Dies erlaubt das Befahren der Trasse mit höheren Zuggeschwindigkeiten. Die im Verlauf der Strecke 1120 bestehenden Eisenbahn- und Straßenüberführungen sollen durch Parallelbauwerke ersetzt oder erweitert werden.

Zum Schutz der Anwohner vor dem zu erwartenden Betriebslärm sollen beidseitig der Trasse sowie mittig zwischen den Gleisen Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ungefähr 20 Kilometern und einer Höhe von überwiegend fünf bis sechs Metern (Außenlage) beziehungsweise drei bis vier Metern (Mittellage) errichtet werden.

Des Weiteren sollen sämtliche neuen Gleise mit Fahrleitung, bestehend aus Oberleitungsmasten, Kettenwerken und Leitungen für 16,7 Hertz und 15 Kilovolt Wechselstrom, überspannt werden.

Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel durch Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel durch Schalleinwirkungen). Vorhandene bauliche Anlagen, darunter auch Wohngebäude, werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Für die Herstellung der Umweltmaßnahmen werden auch Flächen im Bezirk Bergedorf sowie in Norderstedt und in der Gemeinde Wakendorf II, Amt Kisdorf, in Anspruch genommen.

Mit den mehrjährigen Bauarbeiten sind jeweils temporäre Sperrungen der umliegenden öffentlichen Verkehrswege einerseits sowie betriebliche Einschränkungen auf den vorgenannten Strecken 1120 und 1249 andererseits verbunden.

Für den PFA 2 hat die Vorhabensträgerin beim als Planfeststellungsbehörde zuständigen Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Standort Hamburg, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg, die Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 72 ff. Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Das Planfeststellungsverfahren läuft gegenwärtig.

Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 18a AEG, § 73 HmbVwVfG ist die Behörde für Wirtschaft und Innovation als Anhörungsbehörde zuständig (§ 10 Absatz 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes i.V.m. Abschnitt I Absatz 3 Nr. 3 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg). Das Eisenbahn-Bundesamt hatte die Anhörungsbehörde mit Schreiben vom 10. September 2019 um die Durchführung des Anhörungsverfahrens ersucht.

Die Planunterlagen für den zweiten Abschnitt samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben bereits vom 8. November 2019 bis zum 9. Dezember 2019 sowie vom 18. Februar 2020 bis zum 17. März 2020 ausgelegen. Anschließend erfolgte, im Wesentlichen als Resultat der Einwendungen und Stellungnahmen, ein erster Änderungsantrag. Daraufhin wurden die Planunterlagen samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen vom 13. April 2023 bis 12. Mai 2023 erneut ausgelegt (1. Planänderung).

Nunmehr reichte die Vorhabensträgerin beim Eisenbahn-Bundesamt einen zweiten Änderungsantrag ein. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Anhörungsbehörde mit Schreiben vom 6. Oktober 2023 um die Durchführung des Anhörungsverfahrens für die 2. Planänderung in diesem Planfeststellungsverfahren gebeten.

Der zweite Änderungsantrag beinhaltet im Wesentlichen:

  1. Das schallschutztechnische Gutachten (Unterlage 15) wurde insgesamt mit den Deutschlandtakt-Zugzahlen 2030 neu berechnet. Für die Auslegung der 1. Planänderung war nur die Vorzugsvariante neu berechnet worden. Die Neuberechnung hat bis auf redaktionelle Änderungen des Verschattungsgutachtens (Unterlage 27) keine Auswirkungen auf die weiteren Unterlagen, weil die Vorzugsvariante weiterhin der Planung zugrunde liegt.
  2. Das erschütterungstechnische Gutachten (Unterlage 16) wurde ebenfalls mit den Deutschlandtakt-Zugzahlen 2030 neu berechnet.
  3. Das Baulärmgutachten (Unterlage 17) wurde vollständig nach neuesten Erkenntnissen und DB-Standards überarbeitet.
  4. Mehrere Unterlagen wurden hinsichtlich der Planung für den ZOB Rahlstedt geändert. Der ZOB Rahlstedt wird durch die Hamburger Hochbahn AG vor Beginn der verfahrensgegenständlichen Baumaßnahme umgebaut. Die Flächen dieser Maßnahmen wurden aus den Planfeststellungsunterlagen entfernt.

Raumbezug

inländisch
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hamburg/Schwerin - Standort Hamburg)

Standort Hamburg
Schanzenstraße 80
20357 Hamburg
Deutschland

DB Netz AG

Hammerbrookstraße 44
20097 Hamburg
Deutschland

Team S4

Öffentlichkeitsbeteiligung

„Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe“, PFA 2 Luetkensallee bis Landesgrenze Hamburg/Schleswig-Holstein - 2. Planänderung
„Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe“, PFA 2

Bezirksamt Wandsbek
Schloßgarten 9
22041 Hamburg
Deutschland

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