Erneuerung Kreuzungsbauwerk Dortmund-Nette

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Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erneuerung des Kreuzungsbauwerks im Verlauf der DB-Strecke 2132 (Kurl-Netter Umgehungsbahn) bei Strecken-km 1,285 über die DB-Strecke 2650 (Dortmund Hbf.- Mengede) bei Strecken-km 113,767 an der Grenze der Stadtbezirke Dortmund-Huckarde / Dortmund-Mengede aufgrund des schlechten baulichen Zustandes.
Bei dem vorhandenen Brückenbauwerk handelt es sich um ein Einfeldbauwerk mit einem klassisch gelagerten Stahlüberbau auf Unterbauten aus Beton, Stahlbeton und Mauerwerk. Das vorhandene Bauwerk soll unter durchgehender Sperrung der obenliegenden Strecke 2132 und schichtweiser Sperrung der untenliegenden Strecke 2650 abgebrochen und in gleicher Lage erneuert werden.

Raumbezug

inländisch
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln)

Werkstattstraße 102
50733 Köln
Deutschland

DB Netz AG

Königstraße 57
47051 Duisburg
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung und Bekanntmachung in Dortmund

Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Rheinische Straße 1
44122 Dortmund
Deutschland

Montag - Mittwoch
8.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
8.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Es ist im Vorfeld ein fester Termin während der genannten Zeiten zu vereinbaren. Termine können telefonisch oder per Mail mit der/ dem zuständigen Mitarbeiter*in vereinbart werden.

Telefon: 0231/50-23740
E-Mail: mmeissner@stadtdo.de

4. Etage, Zimmer 400 - 411

Erörterungstermin für das Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Dortmund: Kreuzungsbauwerk Dortmund-Nette

Bezirksvertretung Dortmund-Mengede
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
Deutschland

Deutschland

Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass der Erörterungstermin nichtöffentlich ist. Teilnehmen können - neben der Vorhabenträgerin, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und den Fachbehörden – nur die Personen, die Einwendungen erhoben haben und andere Betroffene des Vorhabens. Die Berechtigten werden gebeten, sich am Eingang des Veranstaltungsraums zu melden.
Medien können wegen der Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz nur teilnehmen, wenn alle Berechtigten vor Beginn des Erörterungstermins ihr Einverständnis dazu erklären. Film- / Bild- oder Tonaufnahmen sind während des Termins nicht gestattet.“

Verfahrensinformationen und -unterlagen