Errichtung und Betrieb des Offshore Windparks „NC 1“ (ehemals OWP N-3.7) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

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Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Erlass und die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks „NC 1“ (ehemals OWP N-3.7)

Am 14.06.2024 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „NC 1“ (ehemals OWP N-3.7) erlassen worden. 

 

Das Vorhabengebiet liegt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee. Das Vorhaben „NC 1“ (ehemals OWP N-3.7) liegt innerhalb des im Raumordnungsplan 2021 festgelegten Vorranggebietes für Windenergie „EN 3" und innerhalb der durch den Flächenentwicklungsplan festgelegten Fläche N-3.7. 

 

Die Entfernung zu den nächstgelegenen Inseln beträgt bis Norderney ca. 37 km und bis Borkum ca. 46 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete. 

 

Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Errichtung von 15 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 145 m MSL / 146,2 m SKN, einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe bis Rotorblattspitze 263 m MSL bzw. 264,2 m SKN) und einer Leistung von jeweils 15 MW genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 225 MW. 

 

Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „NC 1“ (ehemals OWP N-3.7) wurde am 08.09.2022 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 25.07.2023 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 23.06.2023 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und DIE WELT. 

 

Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des PlanSiG eine Online-Konsultation statt. In der Bekanntmachung des Vorhabens wurden auch die ersatzweise Durchführung und die Termine zur Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 4 PlanSiG anstelle eines Präsenz-Erörterungstermins angekündigt. Im Rahmen der Online-Konsultation wurden die zusammengefassten Stellungnahmen und Einwendungen und die dazu erfolgten Erwiderungen der TdV in einer Synopse vom 13.09.2023 den zur Teilnahme an der Online-Konsultation Berechtigten, einschließlich des Königreichs Dänemark, am 14.09.2023 per E-Mail übersandt. Hierzu wiederum bestand die Möglichkeit einer Gegenstellungnahme bis einschließlich 29.09.2023. 

 

Raumbezug

inländisch
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040 3190-6361
Ordnung des Meeres, Unterabteilung: Offshore-Vorhaben

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Anschrift: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg) erhoben werden. 
Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in der Fassung vom 31. Dezember 2022 in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 1 EnWG). 
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 2 EnWG). 

Nordseecluster A GmbH

Nordseecluster A GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr

Dienstag                                                           09:00–16:00 Uhr

Freitag                                                               09:00–14:30 Uhr

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Bibliothek-
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag           08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

Freitag                                                             08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr

Dienstag                                                          geschlossen

Verfahrensinformationen und -unterlagen

  • Auslegungsinformationen (z.B. Bekanntmachung des Genehmigungsverfahrens mit UVP/Bekanntmachung der öffentlichen Auslage)
  • UVP Bericht/Antragsunterlagen (z.B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
  • Berichte und Empfehlungen (z.B. Technischer Erläuterungsbericht, Baugrunduntersuchung, Fachgutachten zu Im-missionen (z.B. Lärmgutachten) und naturschutzrechtlichen Aspekten (z.B. Sondergut-achten Fledermäuse)
  • Scopingbericht
  • Weitere Unterlagen (z.B. Bauzeichnungen und Betriebsbeschreibungen Bauwerksverzeichnisse, Grunderwerbsverzeichnis, Grunderwerbspläne ggf. Übersichtspläne & Karten)
  • Bekanntmachung
    Informationen zum Erörterungstermin (z.B. Tagesordnung, Präsentationen des Vorhabenträger oder Niederschrift zum Erörte-rungstermin
  • Informationen der Beteiligung (Falls ohne personenbezogene Daten vorhanden, z.B. vorgebrachte Einwendungen, Stellungnahmen der Beteiligten Behörden, Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu vorgebrachten Einwendungen
  • Auslegungsinformation (z.B. Auslegungshinweise, Entscheidungen/Bekanntmachung der Entscheidung)
  • Entscheidung (z.B. Planfeststellungsbeschluss)
  • Auslegungsinformationen (z.B. Bekanntmachung des Genehmigungsverfahrens mit UVP/Bekanntmachung der öffentlichen Auslage)
  • UVP Bericht/Antragsunterlagen (z.B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
  • Berichte und Empfehlungen (z.B. Technischer Erläuterungsbericht, Baugrunduntersuchung, Fachgutachten zu Im-missionen (z.B. Lärmgutachten) und naturschutzrechtlichen Aspekten (z.B. Sondergut-achten Fledermäuse)
  • Scopingbericht
  • Weitere Unterlagen (z.B. Bauzeichnungen und Betriebsbeschreibungen Bauwerksverzeichnisse, Grunderwerbsverzeichnis, Grunderwerbspläne ggf. Übersichtspläne & Karten)
  • Bekanntmachung
    Informationen zum Erörterungstermin (z.B. Tagesordnung, Präsentationen des Vorhabenträger oder Niederschrift zum Erörte-rungstermin
  • Informationen der Beteiligung (Falls ohne personenbezogene Daten vorhanden, z.B. vorgebrachte Einwendungen, Stellungnahmen der Beteiligten Behörden, Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu vorgebrachten Einwendungen
  • Auslegungsinformation (z.B. Auslegungshinweise, Entscheidungen/Bekanntmachung der Entscheidung)
  • Entscheidung (z.B. Planfeststellungsbeschluss)