Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „Windanker“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee
Das Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Windanker“ liegt in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee rund 38 km nordöstlich der Küste der Insel Rügen, nördlich angrenzend an den sich im Betrieb befindlichen OWP „Wikinger“. Das Vorhabengebiet des OWP „Windanker“ befindet sich innerhalb der „Fläche O-1.3“ des Flächenentwicklungsplans (FEP) des BSH.
Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 21 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe zwischen 140 und 145 m LAT und einem Rotordurchmesser im Bereich von 230 bis 240 m (Gesamtbauhöhe etwa 260 m ü. SKN bis Rotorblattspitze) sind beantragt. Die gesamt einzuspeisende Netzkapazität beträgt 300 MW.
Die Anbindung der Offshore-Windenergieanlagen erfolgt über eine im Meeresboden verlegte parkinterne Verkabelung, welche mit einer Betriebsspannung von 66 kV betrieben wird. Auf die Errichtung einer Umspannplattform wird im OWP „Windanker“ verzichtet, da die Offshore-Windenergieanlagen über eine 66 kV-Direktanbindung an die Umspannplattform „Jasmund“ des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) 50Hertz Transmission GmbH angeschlossen werden. Die von den Offshore-Windenergieanlagen produzierte Energie wird somit direkt auf der Umspannplattform gesammelt und über das Netzanbindungssystem OST 1-4 an Land transportiert.
Für den OWP „Windanker“ besteht als Neuvorhaben nach § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer 1.6.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Es wird eine grenzüberschreitende Beteiligung nach §§ 54 bis 56 UVPG durchgeführt.
Raumbezug
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