Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „Windanker“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee

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Bekanntmachung des BSH über die öffentliche Auslegung von Unterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach WindSeeG i. d. am 31.12.2022 geltenden Fassung zur Errichtung und zum Betrieb des OWP „Windanker“ i. d. deutschen AWZ der Ostsee

Das Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Windanker“ liegt in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee rund 38 km nordöstlich der Küste der Insel Rügen, nördlich angrenzend an den sich im Betrieb befindlichen OWP „Wikinger“. Das Vorhabengebiet des OWP „Windanker“ befindet sich innerhalb der „Fläche O-1.3“ des Flächenentwicklungsplans (FEP) des BSH.

Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 21 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe zwischen 140 und 145 m LAT und einem Rotordurchmesser im Bereich von 230 bis 240 m (Gesamtbauhöhe etwa 260 m ü. SKN bis Rotorblattspitze) sind beantragt. Die gesamt einzuspeisende Netzkapazität beträgt 300 MW.

Die Anbindung der Offshore-Windenergieanlagen erfolgt über eine im Meeresboden verlegte parkinterne Verkabelung, welche mit einer Betriebsspannung von 66 kV betrieben wird. Auf die Errichtung einer Umspannplattform wird im OWP „Windanker“ verzichtet, da die Offshore-Windenergieanlagen über eine 66 kV-Direktanbindung an die Umspannplattform „Jasmund“ des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) 50Hertz Transmission GmbH angeschlossen werden. Die von den Offshore-Windenergieanlagen produzierte Energie wird somit direkt auf der Umspannplattform gesammelt und über das Netzanbindungssystem OST 1-4 an Land transportiert.

 

Für den OWP „Windanker“ besteht als Neuvorhaben nach § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer 1.6.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Es wird eine grenzüberschreitende Beteiligung nach §§ 54 bis 56 UVPG durchgeführt.

Raumbezug

inländisch
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

0381/4563-835
Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren

Schriftlich oder zur Niederschrift beim BSH, Dienstsitz Hamburg (Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg) oder Dienstsitz Rostock (Neptunallee 5, 18057 Rostock). Elektronische Stellungnahmen und Einwendungen sind bitte an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de; jeannette.edler@bsh.de

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Windanker GmbH

Charlottenstraße 63
10117 Berlin
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr

Dienstag                                                     09:00–16:00 Uhr

Freitag                                                        09:00–14:30 Uhr

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag           08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

Freitag                                                       08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr

Dienstag                                                    geschlossen

Verfahrensinformationen und -unterlagen