Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, PFA 2.2 - Bahnhof Bergisch-Gladbach

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Die DB Netz AG plant den zweigleisigen Ausbau von der westlichen Planfeststellungsgrenze, km 8,705, bis in den Bahnhof Bergisch Gladbach, km 9,500. Dies beinhaltet u. a. den Rück-und Neubau verschiedener Gleise im Bahnhof Bergisch Gladbach. Des Weiteren soll der Neubau eines Mittelbahnsteigs sowie eines Außenbahnsteiges im Bahnhof Bergisch Gladbach erfolgen. Die Nutzlänge beider Bahnsteige beträgt jeweils 170 Meter. Der Zugang wird barrierefrei und höhengleich errichtet. Die Dachlänge beträgt auf jedem Bahnsteig 80 Meter. Der bestehende Bahnübergang Tannenbergstraße inkl. Abtrag der Schrankenanlage (Nordanlage) soll stillgelegt werden; die südliche Schrankenanlage am Bahnübergang Tannenbergstraße und das Stellwerksgebäude sind denkmalgeschützt und bleiben erhalten. Im Zuge der Arbeiten werden verschiedene technische Anlagen instandgesetzt, erneuert, neu errichtet oder zurückgebaut.

Raumbezug

inländisch
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln)

Werkstattstraße 102
50733 Köln
Deutschland

DB Netz AG

Hermann-Pünder-Str. 3
50679 Köln
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in Bergisch-Gladbach

Stadtverwaltung Stadt Bergisch Gladbach
Wilhelm-Wagener-Platz
51429 Bergisch-Gladbach
Deutschland

am Montag von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
am Dienstag von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
am Mittwoch von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
am Donnerstag von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
am Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr

Rathaus Bensberg

Zimmer E06-E12

Bekanntmachung über den Erörterungstermin

Eisenbahn-Bundesamt
Werkstattstraße 102
50733 Köln
Deutschland

Deutschland

Bitte beachten Sie:

  1. Der Erörterungstermin findet am 11.06.2024 ab 9:00 Uhr in der Außenstelle Köln desEisenbahn-Bundesamtes (Werkstattstraße 102, 50733 Köln) statt.
  2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bitte bringen Sie die Einladung zumErörterungstermin und ein Ausweisdokument mit.
  3. Der Einlass wird jeweils eine halbe Stunde vor Beginn des Erörterungstermins gewährt.
  4. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seineBevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Es wird daraufhingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
  5. Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenenEinwendungen und Stellungnahmen als aufrechterhalten und werden im weiterenVerfahren entsprechend berücksichtigt.
  6. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehendeKosten werden nicht erstattet.

Verfahrensinformationen und -unterlagen