1. Planänderung, ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitt 1.4, Neubau der EÜ Kleintierdurchlass
Allgemeine Informationen
Das Vorhaben hat im Wesentlichen die Errichtung eines Kleintierdurchlasses bei Bahn-km 17,5 der Strecke 2270 zum Gegenstand. Das Durchlassbauwerk hat eine lichte Weite von 2,0 m und eine lichte Höhe von 1,50 m und ist flach gegründet. Der Kleintierdurchlass wird als Ökotunnel mit seitlichen Bermen ausgebaut. Die Gesamtlänge für den Neubau ergibt sich aus dem geplanten dreigleisigen Ausbau sowie dem vergrößerten Bahndammquerschnitt zu 18,75 m. Die dauerhafte Flächenbeanspruchung des Vorhabens beträgt 250 m². Der bauzeitliche Flächenbedarf beträgt 90 m². Die Bauarbeiten dauern ca. 320 Tage. Im unmittelbaren Bauwerkseinrichtungsbereich der EÜ werden die Baustelleneinrichtungsflächen bahnlinks 794 m² und bahnrechts 532 m² bauzeitlich in Anspruch genommen. Die bahnlinke Baustelleneinrichtungsfläche und die bahnlinke Baustraße werden noch für die Erstellung des Versickerungsbeckens 8 (PFA 1.4) benötigt. Die bahnrechte Baustelleneinrichtungsfläche und die bahnrechte Baustraße werden später noch für die Erstellung des 3. Gleises und der Lärmschutzwand BW 504 benötigt. Die Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen müssen daher nach Abschluss der Baumaßnahme EÜ Kleintierdurchlass km 17,500 nicht zurückgebaut werden, sondern werden noch weiter für die Baumaßnahme 3 gleisiger Ausbau der Strecke 2270, PFA 1.4 benötigt.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Hachestraße 61
45127 Essen
Deutschland
Vorhabenträger
Mühlheimer Straße 50
47057 Duisburg
Deutschland