Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode - Horka - Grenze D--Deutschland/PL--Polen, Genehmigungsabschnitt 2b - Bf Niesky (e) - Bf Horka (a), 1. Planänderung „Brand- und Katastrophenschutz"

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Allgemeine Informationen

Gegenstand der vorliegenden Planänderung sind im Wesentlichen Maßnahmen zum Brand- und Katastrophenschutz im planfestgestellten Bereich km 22,300 - km 29,900 durch das Anlegen von Zufahrten, welche durch Zuwegungen an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angebunden Seite 2 von 8 sind. Es handelt sich damit um ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b) UVPG, das der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 3, Abs. 4 i. V. m. § 7 UVPG unterliegt, da es die Änderung von Bahnbetriebsanlagen gemäß Nr. 14.8 Anlage 1 UVPG zum Gegenstand hat. Maßgeblich war hierbei die Nr. 14.8.3.1 der Anlage 1 zum UVPG heranzuziehen. Aus dieser lässt sich ableiten, dass für den Bau einer sonstigen Betriebsanlage von Eisenbahnen mit einer Flächeninanspruchnahme von mehr als 5.000 m² eine allgemeine Vorprüfung notwendig ist.

Horka, Niesky

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Dresden)

August-Bebel-Straße 10
01219 Dresden
Deutschland

Vorhabenträger

DB Netz AG Regionalbereich Südost

Bahnhofstraße 23
99084 Erfurt
Deutschland

Verfahrensinformationen