Neubau BAB 72, Chemnitz-Leipzig, Abschnitt 5.1, AS BAB 72/ B 176 bei Borna bis AS BAB 72/ B 95 bei Rötha, 6. Planergänzung

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Allgemeine Informationen

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt die Anlage einer gestuften, strukturreichen Feldhecke aus standortgerechten, heimischen Laubgehölzen mit vorgelagertem Krautsaum auf einer im Bestand intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Die landschaftspflegerische Maßnahme mit der Bezeichnung E 6 dient als Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft im Abschnitt 5.1 der BAB 72, welche im Zuge der 1. Planergänzung und der 9. Planänderung durchgeführt wurden sowie in einem gesonderten Bauleitplanverfahren geplant sind.

Die Maßnahme wird auf dem Flurstück 1000, der Gemarkung Holzhausen, im Stadtgebiet von Leipzig, nördlich der BAB 38 umgesetzt.

Anlage einer gestuften, strukturreichen Feldhecke aus standortgerechten, heimischen Laubgehölzen mit vorgelagertem Krautsaum auf einer im Bestand intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche.  Die landschaftspflegerische Maßnahme mit der Bezeichnung E 6 dient als Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft im Abschnitt 5.1 der BAB 72, welche im Zuge der 1. Planergänzung und der 9. Planänderung durchgeführt wurden sowie in einem gesonderten Bauleitplanverfahren geplant sind.  Die Maßnahme wird auf dem Flur
Flurstück 1000, der Gemarkung Holzhausen, im Stadtgebiet von Leipzig, nördlich der BAB 38

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig)

Friedrich-Ebert-Straße 72-78
04109 Leipzig
Deutschland

Vorhabenträger

Die Autobahn GmbH des Bundes

Die Autobahn GmbH des Bundes; Niederlassung Ost
Magdeburger Straße 51
06112 Halle (Saale)
Deutschland

Dokument