Was ist das Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung?
Umweltvorsorge statt Reparieren
Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, Umweltauswirkungen eines öffentlichen oder privaten Vorhabens frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 3 UVPG). Die Ergebnisse der Prüfung stellen für die Behörde, die über die Zulassung des Vorhabens entscheidet, eine wichtige Informationsgrundlage dar und sollen von dieser sorgfältig berücksichtigt werden.