Mit Planfeststellungsabschnitt 2 wird beantragt
Abbruch der vorhandenen Randbauten
Neubau der Randbauten
Neubau der oberirdischen Geschosse des Hauptempfangsgebäudes
Einbau haustechnischer Anlagen der Untergeschosse des Hauptempfangsgebäudes und die Nutzung dieser Untergeschosse
Änderung der Vorplätze