Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG am MilFlPl Wittmundhafen (NATO)
Auf dem Gelände des Militärflugplatzes Wittmundhafen sind in Verbindung mit dem Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzept (LBAK) diverse Bau- und Rückbaumaßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen geplant. Im Zuge dieser Baumaßnahmen werden Waldflächen im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. § 2 Abs. 3 ff. Niedersächsischem Waldgesetz (NWaldLG) in Anspruch genommen. Die Flächengröße der dauerhaft in Anspruch genommenen Waldflächen umfasst 3,95 ha.
Mit Einführung des Waffensystems EUROFIGHTER am Standort Wittmund beginnend im Jahr 2013 wurden nicht nur Anpassungsmaßnahmen an bestehender Infrastruktur, sondern auch eine Vielzahl an Erweiterungen bis hin zur Neuorganisation der in die Jahre gekommenen kompletten Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, erforderlich. Die mit der Rodung einhergehende Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes dient unmittelbar der Funktionssicherung der sich im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung ergebenen Aufgaben des auf dem Flugplatz stationierten Luftwaffengeschwaders.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover
Deutschland