BAB 45 Ersatzneubau Talbrücke Rahmede
Allgemeine Informationen
Mit Schreiben vom 09.12.2022, eingegangen am 29.12.2022, hat die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Hagen, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 UVPG die Prüfung, ob für das von ihr geplante Vorhaben BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Rahmede zwischen der Anschlussstelle Lüdenscheid und der Anschlussstelle Lüdenscheid Nord inklusive Anpassung der Entwässerungseinrichtungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht, beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 26.01.2023 durch das Fernstraße-Bundesamt festgestellt.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76
53123 Bonn
Deutschland
Vorhabenträger
Feithstraße 137
58097 Hagen
Deutschland