Errichtung und Betrieb des Offshore Windparks „EnBW He Dreiht“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee
Am 20.12.2022 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „EnBW He Dreiht“ erlassen worden.
Das Vorhabengebiet liegt in der westlichen Deutschen Bucht in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee. Das Vorhaben „EnBW He Dreiht“ liegt innerhalb des im Raumordnungsplan 2021 festgelegten Vorranggebietes für Windenergie „EN7“ und im Cluster 7 des BFO-N 2016/2017.
Die Entfernung zu den nächstgelegenen Inseln beträgt bis Borkum rund 85 km und bis Helgoland rund 110 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete. Das Vorhabengebiet umfasst eine Fläche von ca. 62,5 km². Die durchschnittliche Wassertiefe beträgt ca. 39 m.
Mit dem Planfeststellungbeschluss ist die Errichtung von 64 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 143,8 m MSL / 144,6 m SKN, einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe bis Rotorblattspitze 261,8 m MSL bzw. 262,6 m SKN) und einer Leistung von jeweils 15 MW genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 900 MW.
Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „EnBW He Dreiht“ wurde 2018 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 PlanSiG online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 28.03.2022 bis einschließlich 27.04.2022 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 25.03.2022 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und WELT.
Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes eine Online-Konsultation statt.
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